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1933-03-23 @ Ermächtigungsgesetz
Geschichte Port Woling - Der Reichstag billigt am 23. März 1933 das sogenannte Ermächtigungsgesetz. Es geschah in einer Krisenzeit, die Herrschende und der Militarismus schufen, um besonders profitabel daraus hervorzugehen. Das fragwürdige Phänomen der Verfassungsdurchbrechung macht(e) es möglich.
Aktualisiert: 17.01.2025, neu Abschnitt ›Selbstermächtigung …‹
Das Ermächtigungsgesetz von 1933
Verfassungsdurchbrechung
Wenn ich an Mächtiges denke, verbindet sich das für mich nicht nur mit Mächtigen in einer Gesellschaft, sondern als IT-Spezialist auch mit dem Gedanken an mächtige rekursive Befehle auf einer Linux-Konsole. Alles was unter dem Kopf einer Struktur hierarchisch angeordnet ist (Ordner, Dateien, egal was und wie viel), kann durch einen Berechtigten oder Administrator mit nur einem kurzen Befehl oder Kommando geändert oder beseitigt werden. Kann und darf es solche mächtigen Kommandos oder, besser gesagt, Gesetze auch in einer Gesellschaft geben? Wenn ja, wäre das nicht unheilvoll, totalitär und ein Vorgang außer Kontrolle? In wessen Interesse wäre das i.d.R. - im Interesse einer dunklen Seite der Macht? Wäre sowas nicht zweifelsfrei zu verhindern?
Dürfen die Gesellschaft tragende Dinge, wie z.B. Ermächtigungsgesetze, außerhalb der Kontrolle durch den Souverän möglich sein?
Ermächtigungsgesetze verschiedener Art haben in der deutschen Geschichte bereits seit Beginn des 1. Weltkrieges eine unheilvolle Tradition - bis in die Gegenwart. Mit so einem Gesetz stimmen die Parteien eines Parlaments für außerordentliche Vollmachten der regierenden Kräfte - unter Umgehung des Souverän. Es bedurfte nur der Zweidrittelmehrheit der gebrieften Parlamentarier.
Krisenzeiten …
… - Zeiten, in denen Herrschende und Interessenkomplexe Krisen schufen, um besonders profitabel daraus hervorzugehen - …
… waren immer der Vorwand für Eigenermächtigungen und den jeweils gültigen Verfassungen widersprechenden Handlungen - von der Reichsverfassung im Deutschen Reich, über die Weimarer Verfassung ab dem Jahr 1919 in der Weimarer Republik bis zum heutigen Grundgesetz, der in der BRD existenten Pseudo-Verfassung. Diese Handlungen kamen willkürlich ohne Legitimierung der Mehrheit der Gesellschaft zustande.
Beispiele für solche Ermächtigungsgesetze deutscher Parlamente waren:
- das Kriegsermächtigungsgesetz von 1914 (17 Kriegsgesetze, Gesetz über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen … im Falle kriegerischer Ereignisse, parallel mit einer Bewilligung der Kriegskredite, Gesetzgebungskompetenz auf den Reichsrat übertragen, de facto eine weitgehende Entmündigung des Reichstages),
- diverse Ermächtigungsgesetze in den Jahren von 1919–1927 (Ermächtigungsgesetze, Gesetze zur Behebung von Staatskrisen),
- Ermächtigungsgesetze in den Ländern vor 1933 (Ermächtigungsgesetze und Notverordnungen),
- das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 (Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich).
Die jeweiligen Verfassungen sahen nie eine Übertragung von außerordentliche Rechten vor. Die gleichgeschalteten Rechtsorgane der Judikative akzeptierten aber jeweils diese Gesetze. Sie begründeten das mit einer vorgeblich zulässigen Verfassungsdurchbrechung - also die gefährliche Praxis, ein Gesetz in Kraft treten zu lassen, das mit der Verfassung oder dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist, durch eine qualifizierte, parlamentarische Mehrheit, mit der man die Verfassung auch wörtlich hätte ändern können.
Vorgeschichte des Ermächtigungsgesetzes von 1933
Am 30.02.1933 wurde → Hitler Reichskanzler. Reichspräsident Paul von Hindenburg ernannte den NSDAP-Führer Adolf Hitler - nach einer fast vierjährigen Krisenphase in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Eine Entscheidung mit Vorgeschichte und gravierenden Folgen. Hindenburg und eine ausweglose Politik der damaligen → Politischen Klasse als Steigbügelhalter des → Militarismus und → Faschismus.
Tiefe politische Spaltungen der Gesellschaft in der Weimarer Republik, eine miserablen Wirtschaftslage und die konservativen Eliten führten zum drohenden Zusammenbruch des Landes.
Eine Vorgeschichte Anfang der Dreißiger des 20. Jahrhunderts mit Parallelen zu heute?
Vorangegangen war bereits am 7. Februar 1933 das Inkrafttreten der “Notverordnung zum Schutz des Deutschen Volkes” (Schubladenverordnung). Diese schränkte die Versammlungs- und Pressefreiheit umfänglich ein und erleichterte die Verfolgung politischer Gegner.
Parallel vollzog sich bereits eine massiver öffentliche → Terror auf den Straßen durch die Sturmabteilung (SA) und Schutzstaffel (SS), die dem NSDAP-Politiker und Innenminister Wilhelm Frick unterstanden. Diese paramilitärischen Organisation gipfelten in der → Gründung der Gestapo am 26.04.1933, der politischen Geheimen Staatspolizei.
Trotzdem war es Hitler zum Zeitpunkt der Machtergreifung noch nicht möglich, willkürlich Notverordnungen zu erlassen.
Am 5. März 1933 fand die letzte Wahl des Reichstages statt. Eine absolute Ermächtigung war nun das Ziel. Der Weg dorthin wurde bereits nach dem Reichstagsbrand geebnet mit der Reichstagsbrandverordnung (Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat) vom 27. Februar 1933. Die politischen Folgen (bei der Beantwortung der Frage “Wem nützte es?”) sprechen für eine mutmaßliche Tatbeteiligung der Faschisten. Mit der Reichstagsbrandverordnung wurden diverse Rechte, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, persönliche Freiheit, das Brief-, Post-, Fernsprecher- und Telegraphengeheimnis sowie die Vereins- und Versammlungsfreiheit weitestgehend abgeschafft.
Zerschlagung des Widerstand

In der Folge wurden innerhalb weniger Monate systematisch Antikriegsbewegungen, gewerkschaftliche und antifaschistische Organisationen sowie auch Jugendorganisationen und Vereine zerschlagen, ihre Anführer, Mitglieder und Sympathisanten verfolgt, inhaftiert und feige ermordet. Von den vielen Kommunisten in Deutschland (KPD Mitgliederzahl bis zu 360.000, Stand November 1932) überlebten weniger als die Hälfte die Diktatur. Viele Widerständler aus allen Teilen und Schichten der Gesellschaft wurden gleichfalls verfolgt und ermordet.
Der Anführer seiner Klasse Ernst Thälmann war bereits verhaftet. Antifaschistische Protestkundgebungen fanden nur noch im Ausland statt - in Deutschland war es legal nicht mehr möglich. Die “Hamburger Volkszeitung” titelte noch am 22. März 1933 “Arbeiter, heraus zum Massenstreik - erkämpft die Freilassung des Führers der KPD …”. Es war ein letzter Versuch. Widerstand fand spätestens nach dem 24. März 1933 nur noch in der Illegalität statt - wie beispielhaft der Widerstand der Kriegsgegner und Antifaschisten → Hilde und Hans Coppi.
Das Ermächtigungsgesetz 1933

Schließlich stimmte am 23. März 1933 der Reichstag über das von Reichskanzler Adolf Hitler vorgelegte “Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich” (Ermächtigungsgesetz) ab. Es war der letzter Schritt zur Errichtung der offenen faschistischen Diktatur. Die gesamte gesetzgebende Gewalt ging an Hitler und seinen Machtapparat über. Ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten konnte nun die Regierung eigenmächtig Gesetze erlassen.
Um die Mehrheit zu erlangen, sicherte Hitler taktisch bedingt zu, das Gesetz “kontrolliert anzuwenden”. Er gab die Zusage, die Rechte der Verfassungsorgane, der Länder und der Kirche bewahren zu wollen. Die Parteien der bürgerlichen Mitte signalisierten ihre Zustimmung.
Mit Zweidrittelmehrheit des Parlaments bei Anwesenheit von mehr als zwei Dritteln der Abgeordneten stimmten die Abgeordneten am 23. März 1933 für das Ermächtigungsgesetz (Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich). Am 24. März 1933 trat es unmittelbar in Kraft.
444 Abgeordnete der Regierungskoalition aus NSDAP und DNVP sowie von Zentrum, Bayerischer Volkspartei (BVP) und Deutscher Staatspartei stimmten für das Gesetz. Lediglich 94 SPD-Abgeordnete ließen sich nicht einschüchtern und stimmten dagegen. Weitere SPD-Abgeordnete sowie geschlossen alle 81 kommunistischen Abgeordneten der KPD waren nicht anwesend. Sie befanden sich bereits auf der Flucht (Illegalität) vor den Faschisten oder waren schon inhaftiert.
Die Mandate der KPD-Abgeordneten waren bereits auf Basis der Reichstagsbrandverordnung vom 8. März 1933 annulliert worden.
“Hitler ein Kommunist” - wegen der demagogischen Selbstbezeichnung ›Nationalsozialismus‹ im NSDAP-Parteiprogramm? Diese haarsträubende These der Gegenwart von Konservativen, Leitmedien und Außenrechts-Vertretern wird allein durch vorgenannten Fakt, aber auch durch seine Auftraggeber und Geldgeber im obersten Finanzkapital der Dreißiger wiederlegt. Es lohnt fast gar nicht, diesen Versuch von unbelehrbaren, vergessenen Geschichtsrevisionisten weiter zu verfolgen.
Fazit
Schubladenverordnung, Reichstagsbrandverordnung und Ermächtigungsgesetz ebneten kurz nach der Machtergreifung den Faschisten den Weg zur Aushebelung der Weimarer Verfassung und hin zu einem autoritären bürgerlichen Repressionsregime. Sie vollendeten den Weg von der Weimarer Republik zur offenen, totalitären Diktatur der reaktionärsten, chauvinistischsten, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals. Der Faschismus war nun nach Jahren der vollzogenen Anfänge in die offene, am meisten terroristische Phase übergegangen.
Das Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933 war eine offene Machtübergabe an Hitler mit unbeschränkten, diktatorischen Vollmachten.

Am 15.09.1935 folgte eine weitere massive Umgestaltung von Staat und Rechtsgrundlagen mit den ›Nürnberger Gesetzen‹ (auch ›Nürnberger Rassengesetze‹ oder ›Ariergesetze‹ genannt, mit den Teilen Reichsflaggengesetz, Reichsbürgergesetz, Blutschutzgesetz). Das Gesetz bildete die Legitimationsgrundlage für die Diskriminierung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung. Es war Resultat der NS-Rassenideologie und eine Vorstufe des → Holocaust. Dieser Schritt gipfelte in der → Kristallnacht vom 9. zum 10. November 1938, setzte sich fort mit den Novemberpogromen im Jahr 1938 und war der Startschuss eines beispiellosen Vernichtungsfeldzuges von Menschen gegen Menschen in Vernichtungslagern und auf den Feldzügen der Wehrmacht. Menschen töteten Menschen - in Massen (u.a. geschätzte 6 Millionen europäische Juden während des Zweiten Weltkriegs, rund zwei Drittel aller damals lebenden europäischen Juden).
Die Saat der ›Banalität des Bösen‹ (Begriff nach Hannah Arendt, † 1975, Analytikerin der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse und im Eichmann-Prozess) ging auf.
Nach Hindenburgs Tod am 2. August 1934 wurde Hitler mit dem “Gesetz über die Vereinigung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers” zum “Führer und Reichskanzler” ernannt. Das Ermächtigungsgesetz bedurfte der Verlängerung, was in den Jahren 1937, 1939 sowie 1943 vorgenommen wurde. Es blieb bis zum Ende des faschistischen Regimes im Mai 1945 rechtliche Grundlage der deutschen Gesetzgebung.
Wie konnte es geschehen
Willkürliche Eigenermächtigungen des Staates gipfelten im Hitler-Deutschland in der offenen Diktatur. Aspekte des Faschismus in seinen Anfängen und das fragwürdige Phänomen der Verfassungsdurchbrechung machten es möglich.
Es bleibt die Frage, wie gelang es am Ende der Kette der Machtausübung mit dem Ermächtigungsgesetz diesen absoluten Status zu erreichen, wie konnten Millionen Deutsche Hitler und seiner Partei der NSDAP zu so totalitärer, diktatorischer Macht verhelfen? Wie konnten wie selbstverständlich in der Folge solche Verbrechen an der Menschlichkeit und unfassbare Grausamkeiten (u.a. Holocaust, Genoziden auf den Feldzügen) verübt werden?
Wie konnten Millionen Söhne und Töchter des Landes für ihren „Führer“ mit wehenden Fahnen in den Zweiten Weltkrieg ziehen?
Kann es wieder geschehen? Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, äußerte im Interview mit der Berliner Zeitung am 13.09.2021: “Nach dem Grundgesetz können die Grundrechte auch in einer Notstandssituation nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Rechtslage unter dem Grundgesetz unterscheidet sich ganz grundlegend von der Weimarer Verfassung. Dort konnte der Reichspräsident gemäß Artikel 48 zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit die Grundrechte vorübergehend außer Kraft setzen. In unserer Verfassung, im Grundgesetz, ist das bewusst nicht so geregelt worden. Es gilt immer der Grundsatz: In dubio pro liberate.” Ist das in der Praxis so? De jure und de facto gab es in en letzten Jahren viele Entscheidungen, die das zutiefst anzweifeln lassen.
Das Grundgesetz ist schon lange nicht mehr das Maß aller Dinge im Handeln der sogenannten obersten Volksvertreter, der privilegierten Politischen Klasse und braungequirlter von den globalen Eliten bestimmter Ampeln. Sie setzen sich wieder und wieder einfach darüber hinweg. Das geschieht ohne Furcht auf ein zur Rechenschaft ziehen - eine zum Großteil gleichgeschaltete Judikative macht es möglich. Tatsache ist, ein Gesetz, das keinen expliziten Ausweis auf eine Verfassungsdurchbrechung enthält und verfassungswidrig ist, bleibt verfassungswidrig - ist also trotz Mehrheiten im Parlament widerrechtlich beschlossen.
Die Verfassungsdurchbrechung ist und bleibt ein gefährliches, totalitäres Instrument von Antidemokraten und Faschisten, das Tür und Tor zur offenen Diktatur öffnet - Verfassungsdurchbrechung bleibt ein kaum beherrschbares Rechtsproblem.
Erscheinungen anfangs der Dreißiger, wie kollabierender Kapitalismus, Militarismus, Revanchismus, vollzogene Anfänge des Faschismus, Kriegsertüchtigung, Arbeitslosigkeit, Inflation, Armut, Krisen am Fließband, → Propaganda, Indoktrination und Desinformation, Feindbildmache, staatliche Willkür, Gewalten des Staates, die sich selbst statt den Souverän schützen, verlogene Partorgs, Politikverdruss - sind das nicht Dinge, die wir auch von heute kennen?
Faschismus
Das folgende, von mir empfohlene Video geht auf die Frage ein, wie es damals geschehen konnte.
Ich präzisiere hier nur einen Begriff. Der Autor spricht von ›Nazis‹ (›Nationalsozialisten‹, dem demagogischen Begriff der Selbstbezeichnung im NSDAP-Programm). Sprechen wir besser und mit Recht von ›Faschisten‹ - bevor wieder Jemand einen “Flatus cerebrum” bekommt, um ›Nazis‹ auch als ›Kommunisten‹ zu bezeichnen. Und Faschisten sind nicht zuerst Einzelpersonen, sondern primär ideologiebasierte Bewegungen.
→ Faschismus ist eine dem System des Kapitalismus und ganz besonders des Staatsmonopolkapitalismus (Erkl.: im Reich der Ex-Kolonialmächte kollabierender Kapitalismus in der Phase des Imperialismus, in dem sich Monopole de facto des Staatsapparats bzw. ganzer Staaten bemächtigen und ihren Interessen unterordnen) immer inhärente (innewohnende) und gesamtgesellschaftliche Erscheinung.
Er ist eine Erscheinung, die von den ökonomisch Mächtigsten und den von ihnen gekauften Parlamenten ausgeht - wie wir beim Ermächtigungsgesetz gesehen haben.
Faschisten, die institutionellen Rechtsextremisten und -terroristen, sie sitzen in einer Zeit, in dem → das System wackelt, da Oben - damals wie heute. Es sind Jene, die eigenmächtig Gesetze brechend heute wieder die Anfänge vollzogen haben, die im Gepäck wieder neue Gesetze zur Eigenermächtigung haben (siehe u.a. Infektionsschutzgesetz, zur zurückliegenden gemachten Krise, der Plandemie sowie für neue revanchistische, kriegerische Absichten oder zur Einschränkung demokratischer Grundrechte), inklusive ihre Sprachrohre Goebbel’scher Prägung (Leitmedien, Correctiv & Co) sowie Schlägertrupps (Anti-Antifa und Konsorten).
Selbstermächtigung - die neue Qualität in der Gegenwart
Deutsche Herrschende seit 1914 bis zum Dritten Reich versuchten noch den Schein zu wahren, nach Rechtsgrundlagen zu handeln, nach ihren willkürlich erstellten Ermächtigungsgesetzen. Aber die heutigen Despoten in der “Reichenkanzlei” und an der Spitze der EU handeln primär in der tatsächlichen Überzeugung und persönlichen Selbstermächtigung, SELBST DAS GESETZ ZU SEIN - ideologiebasiert, skrupellos, aus dem kurzen Halt heraus, die Wahrheit und das Recht beugend, ohne Rechtsgrundlagen, unter permanenter Zuwiderhandlung bestehender nationaler und völkerrechtlicher Regelungen, ja des eigenen Grundgesetzes und verbriefter Menschenrechte oder auch des Einigungs- und 2+4-Vertrages.
Wir erleben damit Anfang der Zwanziger des 21. Jahrhunderts eine neue Qualität der Eigenermächtigung deutscher Gewaltherrschaft und Täter.
Eine endlose Kette ihrer eigenmächtigen Grenzüberschreitungen nicht erst seit der COVID-19-Pandemie, aber auch in den folgenden gemachten Krisen belegen es. Beispielhaft seien hier nur genannt die willkürlichen Beschaffungsorgien der EU-Kommissions-Präsidentin und Verantwortlicher im Gesundheitsministerium zur “Corona-Plandemie” 2020 bis 2023, die desolaten Entscheidungen des Wirtschaftsressorts in Deutschland zur Deindustrialisierung des Landes, viele antidemokratische Entscheidungen im Innenministerium oder auch viele nicht legitimierte Entscheidungen des Außen- und Verteidigungsministeriums, die astronomische Summen an Geldern des Steuerzahlers am Souverän vorbei nur so um sich und in aller Welt verteilen, dass einem schwindlig wird.
Und diese Leute wollen weiter an den Hebeln der Macht sitzen. Ja, sie werden es durch Scheinwahlen, bei dem wieder das Volk eingespannt wird, mit dem Ergebnis einer weiteren “braun gequirlten” Ampel.

Quellenverzeichnis
- LeMO, NS-Regime, Etablierung der NS-Herrschaft - Beitrag » Ermächtigungsgesetz
- Wikipedia - Beitrag » Ermächtigungsgesetz
- StudySmarter - Beitrag » Ermächtigungsgesetz
- Buch, Dokumentation ›Illustrierte Geschichte - Deutsche Arbeiterjugendbewegung - 1904 - 1945‹ - Verlag Neues Leben, Berlin, 1987
- Buch, Dokumentation ›Ernst Thälmann - Bilder, Dokumente, Texte‹ - Dietz Verlag, Berlin, 1986
- Interne Quellen (mit vorangehendem Pfeil) sowie weitere externe Quellen sind im Beitrag verlinkt
Nachsatz
Das Thema Erinnerung und Aufklärung bleibt ein am Anfang stehendes Erfordernis - leicht gesagt und schwer getan. Es erfordert viel Mut, viele Ideen, Mitwirkende, Plattformen und eine zunehmende sowie enge Vernetzung. Port Woling betreibt weiter Aufklärung u.a. zu den Themen …
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