Whistleblowing

Begriffe Port Woling - Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung


Definition Whistleblowing

Metal whistle Long Whistling

Wiki­pe­dia zum Begriff: “→ Ein Whist­le­b­lower (von engl. to blow the whist­le, „in die Pfei­fe bla­sen“; im deut­schen Sprach­raum auch „Ent­hül­ler“, „Skan­dal­auf­de­cker“ oder „Hin­weis­ge­ber“) ist eine Per­son, die für die All­ge­mein­heit wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen aus einem gehei­men oder geschütz­ten Zusam­men­hang an die Öffent­lich­keit bringt. Dazu gehö­ren typi­scher­wei­se Miss­stän­de oder Ver­bre­chen wie Kor­rup­ti­on, Insi­der­han­del, Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen, Daten­schutz­miss­brauch oder all­ge­mei­ne Gefah­ren, von denen der Whist­le­b­lower an sei­nem Arbeits­platz oder in ande­ren Zusam­men­hän­gen erfährt. Im All­ge­mei­nen betrifft dies vor allem Vor­gän­ge in der Poli­tik, in Behör­den und in Wirt­schafts­un­ter­neh­men.

Der Begriff im → Whist­le­b­lower-Netz­werk: “Whist­le­b­lower sind Men­schen, die ille­ga­les Han­deln, Miss­stän­de oder Gefah­ren für Mensch und Umwelt nicht län­ger schwei­gend hin­neh­men, son­dern auf­de­cken. Sie tun dies intern inner­halb ihres Betrie­bes, ihrer Dienst­stel­le oder Orga­ni­sa­ti­on oder auch extern gegen­über den zustän­di­gen Behör­den, Drit­ten oder auch der Pres­se.


Ziel & Rechtsgrundlagen des Whistleblowing

Whist­le­b­lo­wing, Whist­le­b­lower und Whist­le­b­lo­wer­schutz - nüt­zen uns allen! Whist­le­b­lower sind kei­ne Denun­zi­an­ten und mehr als nur Kämp­fer gegen Kor­rup­ti­on. Whist­le­b­lo­wing ist ein Men­schen­recht. Es schafft - wo sie fehlt - Trans­pa­renz oder unter­gräbt Ver­tu­schungs­mög­lich­kei­ten, wo man inof­fi­zi­ell gegen gesell­schaft­li­che Regeln ver­stößt. Whist­le­b­lo­wing benö­tigt gesell­schaft­li­che Akzep­tanz als Teil einer neu­en euro­päi­schen Leit­kul­tur, einer Kul­tur des Tei­lens, des Mit­ein­an­ders, des wirk­li­chen Mit­re­gie­rens, wirk­li­cher Volks­ent­schei­dun­gen, des Hin­ter­fra­gens, einer kon­struk­ti­ver Suche und gegen den auf­stre­ben­den Tota­li­ta­ris­mus. Whist­le­b­lower sind schüt­zens­wert u. a. mit­tels recht­li­cher Rege­lun­gen. Sie benö­ti­gen eine Anonymitätssicherung.

Whist­le­b­lo­wing ist Mei­nungs­äu­ße­rung in auf­de­cken­der, mar­kan­ter, direk­tes­ter Form an die Betrof­fe­nen zu ihrem Schutz über Miss­brauch, Miss­stän­de oder Ver­bre­chen und kommt in der Regel zum Tra­gen, wenn ande­re Mög­lich­kei­ten der Ein­fluss­nah­me ohne Wir­kung ver­blei­ben, offen­sicht­lich nicht zum Ziel füh­ren oder nicht gege­ben sind.

Der Euro­päi­sche Men­schen­rech­te-Gerichts­hof erklärt, Whist­le­b­lo­wing sei vom Men­schen­recht auf Äuße­rungs­frei­heit gedeckt - nach einem Urteil des Euro­päi­schen Men­schen­rech­te-Gerichts­hof 2011. Euro­päi­sche Rechts­ord­nun­gen sind damit sogar ver­pflich­tet, die­ses Men­schen­recht vor unan­ge­mes­se­ner Ver­fol­gung zu schützen.

Die UNO mani­fes­tiert zum The­ma Men­schen­rech­te: “Jeder hat das Recht auf Mei­nungs­frei­heit und freie Mei­nungs­äu­ße­rung; die­ses Recht schließt die Frei­heit ein, Mei­nun­gen unge­hin­dert anzu­hän­gen sowie über Medi­en jeder Art und ohne Rück­sicht auf Gren­zen Infor­ma­tio­nen und Gedan­ken­gut zu suchen, zu emp­fan­gen und zu ver­brei­ten” Arti­kel 19, der Reso­lu­ti­on 217 A (III) der UN-Gene­ral­ver­samm­lung vom 10.12.1948, All­ge­mei­ne Erklä­rung der Men­schen­rech­te, unter » UN.org.

Euro­pa bestimmt in der Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on im Abschnitt I (Rech­te und Frei­hei­ten) (Art. 2 - 18) bzw. Arti­kel 10 (Frei­heit der Mei­nungs­äu­ße­rung): “(1) Jede Per­son hat das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung. Die­ses Recht schließt die Mei­nungs­frei­heit und die Frei­heit ein, Infor­ma­tio­nen und Ideen ohne behörd­li­che Ein­grif­fe und ohne Rück­sicht auf Staats­gren­zen zu emp­fan­gen und wei­ter­zu­ge­ben. Die­ser Arti­kel hin­dert die Staa­ten nicht, für Hör­funk-, Fern­seh- oder Kino­un­ter­neh­men eine Geneh­mi­gung vor­zu­schrei­ben. (2) Die Aus­übung die­ser Frei­hei­ten ist mit Pflich­ten und Ver­ant­wor­tung ver­bun­den; sie kann daher Form­vor­schrif­ten, Bedin­gun­gen, Ein­schrän­kun­gen oder Straf­dro­hun­gen unter­wor­fen wer­den, die gesetz­lich vor­ge­se­hen und in einer demo­kra­ti­schen Gesell­schaft not­wen­dig sind für die natio­na­le Sicher­heit, die ter­ri­to­ria­le Unver­sehrt­heit oder die öffent­li­che Sicher­heit, zur Auf­recht­erhal­tung der Ord­nung oder zur Ver­hü­tung von Straf­ta­ten, zum Schutz der Gesund­heit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rech­te ande­rer, zur Ver­hin­de­rung der Ver­brei­tung ver­trau­li­cher Infor­ma­tio­nen oder zur Wah­rung der Auto­ri­tät und der Unpar­tei­lich­keit der Recht­spre­chung.

In Deutsch­land erfolgt eine dies­be­züg­li­che Inte­gra­ti­on inter­na­tio­na­ler und völ­ker­recht­li­cher For­de­run­gen auf natio­na­ler Ebe­ne, u. a. dem Bun­des- und Lan­des­recht, bis­her nicht annä­hernd rechtskonform.

Die aktu­el­le Rechts­la­ge zeigt feh­len­de Com­pli­ance und höchs­ten Hand­lungs­be­darf auf, u. a. im Bereich der Kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung. Der in Deutsch­land vor­herr­schen­de Lob­by­is­mus bedingt Kor­rup­ti­on. Kor­rup­ti­on erfor­dert aber als Gegen­maß­nah­me u. a. ein mit Rechts­nor­men geschütz­tes Whist­le­b­lo­wing. Die → GRECO (Staa­ten­grup­pe gegen Kor­rup­ti­on des Euro­pa­rats) hat aktu­ell eine Euro­pa­rats­kon­ven­ti­on gegen Kor­rup­ti­on auf dem Weg. In Deutsch­land schei­ter­te eine Rati­fi­zie­rung bis­her vor allem noch an der feh­len­den Rege­lung der Abge­ord­ne­ten­be­stechung. Die das beschlie­ßen soll­ten - die Abge­ord­ne­ten, haben zum Groß­teil kein Inter­es­se dar­an. Die GRECO kri­ti­siert wei­ter­hin für Deutsch­land die Pra­xis von Par­tei­en­fi­nan­zie­rung und -Spon­so­ring, feh­len­de taug­li­che Trans­pa­renz­re­ge­lun­gen, feh­len­de Unab­hän­gig­keit des Kon­troll­organs Bun­des­tag. Grund­sätz­lich ist zu sagen, dass eine wirk­sa­me Whist­le­b­lo­wing-Gesetz­ge­bung kaum exis­tent ist. Zur Ver­bes­se­rung die­ser Situa­ti­on gab es u. a. am 5. März 2012 eine → Stel­lung­nah­me des Vor­sit­zen­den des → Whist­le­b­lower-Netz­werks Gui­do Strack zur Öffent­li­chen Anhö­rung des Aus­schuss für Arbeit und Sozia­les des Deut­schen Bun­des­ta­ges - nach­dem er bereits 2008 einen ana­lo­gen Ver­such unter­nahm. Ergeb­nis­se und Reso­nanz im Bun­des­tag waren nicht im Sin­ne einer Ver­bes­se­rung der Whist­le­b­lo­wing-Schutz­si­tua­ti­on. Wei­te­re diver­se Initia­ti­ven im Bun­des­tag zu einem Whist­le­b­lower-Schutz­ge­setz schei­ter­ten bis heu­te. Genü­gend Anlass zum Han­deln bie­tet die aktu­el­le → Über­wa­chungs- & Spio­na­ge­af­fä­re 2013. Doch der Bun­des­tag lehnt wei­ter­hin diver­se Geset­zes­ent­wür­fe für ein Whist­le­b­lo­wing-Schutz­ge­setz ab. Das Land iso­liert sich wei­ter vom Völ­ker­recht und euro­päi­schen Rechts­for­de­run­gen zum Schutz von Whistleblowern.


Das Beispiel eines Whistleblowers

→ Edward Snow­dens Han­deln als Whist­le­b­lower lös­te im Juni 2013 eine welt­wei­te Auf­klä­rung über exten­si­ve, mas­sen­haf­te Über­wa­chung aus, die mit Ter­ror­be­kämp­fung gerecht­fer­tigt wird, in Wirk­lich­keit aber alle Men­schen unter Gene­ral­ver­dacht stellt, einen auf­stre­ben­den Tota­li­ta­ris­mus för­dert und gleich­zei­tig öko­no­mi­schen Inter­es­sen durch mas­si­ve Wirt­schafts­pio­na­ge nach­geht. Snow­den stellt in kei­ner Pha­se sich selbst in den Vor­der­grund. Es geht ihm um Bericht­erstat­tung und Dis­kus­si­on über welt­erschüt­tern­de Fak­ten. Er geht damit als einer bedeu­tends­ten Whist­le­b­lower in die Geschich­te ein. Ein kom­for­ta­bles Jah­res­ge­halt (200.000 Dol­lar) und wirt­schaft­li­che Sicher­heit sind sein Preis. Er ver­lässt Alles, was ihm lieb war und begrün­det es damit. “Ich bin bereit, all das auf­zu­ge­ben, weil ich der US-Regie­rung nicht guten Gewis­sens erlau­ben kann, Pri­vat­sphä­re, Inter­net-Frei­heit und grund­le­gen­de Frei­hei­ten für die Men­schen in aller Welt mit die­ser mas­si­ven Über­wa­chungs­ma­schi­ne, die sie im Gehei­men bau­en, zu zer­stö­ren” (Quel­le → Gul­li). Um an alle bri­san­ten Doku­men­te zu kom­men, ging er trotz­dem hohe per­sön­li­che Gefah­ren über Mona­te hin­weg in sei­ner NSA-Tätig­keit ein - nach 10 Jah­ren beruf­li­cher Erfah­rung in Sicher­heits­or­ga­nen der USA. Snow­den ging 2003 mit guten Vor­sät­zen frei­wil­lig zur US-Armee, weil er “eine Ver­pflich­tung als mensch­li­ches Wesen habe, dabei zu hel­fen, Men­schen von Unter­drü­ckung zu befrei­en” (Quel­le → Gul­li). Sein Erle­ben über Sinn & Unsinn des Irak-Krie­ges habe sei­ne Ansich­ten geän­dert. Nach der Armee arbei­te­te er für den CIA im Bereich IT-Sicher­heit. “Vie­les von dem, was ich in Genf gese­hen habe, hat mich wirk­lich dar­über des­il­lu­sio­niert, wie mei­ne Regie­rung funk­tio­niert und was ihre Wir­kung auf die Welt ist … Ich rea­li­sier­te, dass ich Teil von etwas war, das viel mehr Scha­den als Gutes ver­ur­sach­te.” (Quel­le → Gul­li). Snow­den ver­ließ den CIA und arbei­te­te fort­an für eine Auf­trags­fir­ma des NSA - wohl schon im Hin­ter­kopf mit sei­nen Whist­le­b­lo­wing-Vor­ha­ben. Snow­den sieht das Inter­net als “die wich­tigs­te Erfin­dung in der gesam­ten Geschich­te der Mensch­heit” - sieht und erlebt per­sön­lich aber auch den mas­si­ven Miss­brauch. Er will nicht mehr Teil einer Welt sein, in der es kei­ne Pri­vat­sphä­re und kei­nen Raum für intel­lek­tu­el­le Ent­de­ckun­gen und Krea­ti­vi­tät gibt. Er sah, dass die Welt auf eine Situa­ti­on hin­steu­ert, in der schon bald das tota­le Über­wa­chungs­netz der USA unauf­halt­sam und unwi­der­ruf­lich sein wer­de. Snow­den han­delt gegen eine fun­da­men­ta­le, exis­ten­zi­el­le Bedro­hung der Demo­kra­tie. Er ver­kauft nicht sei­ne Infor­ma­tio­nen - er stellt sie der Mensch­heit zur Ver­fü­gung. Sein Motiv “Die Regie­rung hat sich selbst Macht ver­lie­hen, die ihr nicht zusteht. Es gibt kei­ne öffent­li­che Kon­trol­le” (Quel­le → Gul­li). Sein Ziel ist Trans­pa­renz - um der Mensch­heit zu hel­fen. Er erle­digt das Rich­ti­ge. Ihn steu­ert sein star­kes Emp­fin­den über Rich­tig und Falsch, über Din­ge, die den Men­schen Wür­de und Ach­tung ver­lei­hen - bedin­gungs­los, bei der Gefahr des eige­nen Untergangs.

Was sozia­len Mut betrifft - ich mei­ne genau die­sen Mut an bei­spiel­lo­ser Zivil­cou­ra­ge, steht durch sein Han­deln im Jahr 2013 der Whist­le­b­lower Snow­den auf einer Stu­fe mit Oberst Stauf­fen­berg, der Wei­ßen Rose, Ghan­di und Mandela. 

Was die Dimen­si­on wider­recht­li­cher NSA-Angrif­fe betrifft, war die Water­ga­te-Affä­re nur ein lau­er Wind vor einem gro­ßen Hurrikan.

Was Fol­gen betrifft, ist zu befürch­ten, dass all­ge­mein-gesell­schaft­li­cher Fata­lis­mus einen bit­ter nöti­gen Wider­stand im Keim erstickt. Denn - Recht zu erwar­ten von den Mäch­ti­gen – das ist fal­sche Erwar­tung. Begrün­den­des Übel jeder Dik­ta­tur ist die maß­lo­se Macht.

Lösung? Bestimmt nicht von Extre­mis­ten sei­tens Par­tei­en oder Reli­gio­nen. Lösung trägt nur das Volk in sich – wenn es denn Volks­ab­stim­mung und ech­te Direkt­de­mo­kra­tie auch will und darf.

Asyl: Whist­le­b­lower Snow­den ver­dient es in Deutsch­land – ein unein­ge­schränk­tes Asyl!

Stell Dir vor - die Welt benö­tigt das Whist­le­b­lo­wing, wie die Luft zum Atmen!


Whistleblowing-Aktivisten

Wider­ständ­ler – den → Frie­dens­no­bel­preis sind sie alle­mal wert, wo ihn doch sogar Oba­ma bekam. Ehren­haf­ter wäre ein Nobel­preis für Mensch­lich­keit und bei­spiel­lo­se Zivil­cou­ra­ge für Whist­le­b­lower, wie u. a. → Edward Snow­den, → Juli­an Assan­ge, → Brad­ley Man­ning, → Wil­liam Bin­ney, → Tho­mas Dra­ke, → Coleen Row­ley, → Jes­se­lyn Radack, … - Akti­vis­ten gegen Tota­li­ta­ris­mus - Hel­den der Gegenwart.


Whistleblowing-Netzwerke

Ablauf: Wie kann Whist­le­b­lo­wing von­stat­ten gehen? Unter dem Whist­le­b­lower Netz­werk E.V. mehr dazu unter dem Arti­kel → Fünf Pha­sen des Whist­le­b­lo­wings.

For­men: Die­ses Netz­werk unter­schei­det auch Whist­le­b­lo­wing-Arten im Arti­kel → For­men.

Fly­er vom Whist­le­b­lower-net → Basis­in­fo Whist­le­b­lo­wing (PDF-Dok.)

Whist­le­b­lo­wing-Netz­wer­ke bie­ten zum The­ma umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen, u. a. Hil­fen, Tipps, Risi­ko­be­ur­tei­lung, Bera­tung usw.. Zu nen­nen sind hier: