2025-07 @ Mediale Wirtshausparole?

Zeit­zei­chen Port Woling – Nach einem Auf­ruf ein Kil­ler­kom­mando nach Mos­kau zu sen­den, sanfte Klas­sen­jus­tiz im Schafspelz?


Soll sich seines Lebens nicht mehr sicher sein

Wie man Staats­ver­bre­chen jus­ti­zia­bel zuläs­sig macht – wie man Kri­sen → juris­tisch legi­ti­miert, haben wir ken­nen­ge­lernt. Wie nun sogar ent­ge­gen gül­ti­ger Gesetze mut­maß­lich straf­recht­lich rele­vant, deut­sche “Exper­ten” zum Mord auf­ru­fen dür­fen, schlägt dem Fass den Boden aus.

Ein deut­scher Sicher­heits­experte namens Chris­tian Möl­ling sitzt im Som­mer 2025 vor dem Mikro­fon und fabu­liert dar­über, ob man den rus­si­schen Prä­si­den­ten “ins Visier neh­men” solle.

T-Online sen­det es im »Tagesanbruch«-Podcast, als wäre es ein geist­rei­cher Debat­ten­bei­trag und berich­tet: Putin soll sich sei­nes Lebens “nicht mehr sicher sein.” Den rus­si­schen Prä­si­den­ten in sei­nem eige­nen Leben bedro­hen? Heißt das, ein Kil­ler­kom­mando nach Mos­kau schi­cken? “Das wäre eine Mög­lich­keit”, so Möl­ling (Senior Advi­sor am Euro­pean Policy Centre, EPC) wei­ter – laut T-Online (Quelle: T-Online, Bei­trag vom 23.08.2025, Sicher­heits­experte Möl­ling, Wes­halb Trump Putin wirk­lich hofiert, 23.08.2025).

Moment mal: Reden wir hier über eine mediale Wirts­haus­pa­role? Nein! Wir hören eine öffent­li­che Auf­for­de­rung, einen Staats­chef zu ermorden.

Der rus­si­sche Prä­si­dent solle sich sei­nes Lebens nicht mehr sicher sein. Das bedeu­tet im Umkehr­schluss sehr wohl, dass man ihm droht, ihn umzu­brin­gen. In einem Land, das mit Russ­land nicht ein­mal im Krieg steht, soll der oberste Ver­tre­ter besei­tigt wer­den. Wer sich so etwas erlaubt, miss­ach­tet nicht nur die poli­ti­sche Ver­nunft. Er tritt auch das Straf­ge­setz­buch mit Füßen. Das Gesetz ist eindeutig.

§ 111 StGB: Wer öffent­lich zu einer Straf­tat auf­for­dert, macht sich strafbar.

Es geht hier nicht um irgend­ei­nen Laden­dieb­stahl, son­dern um Mord (§ 211 StGB). Der Straf­rah­men ist bis zu fünf Jahre Knast, wenn der Auf­ruf ins Leere läuft. Sollte tat­säch­lich jemand der Auf­for­de­rung fol­gen – was die blu­tige Logik eines Kil­ler­kom­man­dos wäre –, gilt der Auf­ru­fende als Anstif­ter. Und Anstif­tung zum Mord heißt lebens­lang – PUNKT

Dass das Ganze von einem vor­geb­li­chen Exper­ten kommt, macht es nicht bes­ser. Es ent­larvt die Schi­zo­phre­nie der deut­schen Medi­en­land­schaft: Wenn ein Wut­bür­ger auf Tele­gram schreibt, “denen da oben müsste man mal die Lam­pen aus­knip­sen”, sprin­gen Staats­an­wälte und Ver­fas­sungs­schutz sofort dar­auf an. Wenn ein Think-Tank-Intel­lek­tu­el­ler im Pod­cast den­sel­ben Auf­ruf gegen ein aus­län­di­sches Staats­ober­haupt ver­brei­tet, wird es als “unkon­ven­tio­nelle Idee” ver­packt. Heu­che­lei auf höchs­tem Niveau – und gefähr­lich obendrein.

Juris­tisch ist die Sache klar.

Seit der Abschaf­fung des “Majes­täts­be­lei­di­gungs­pa­ra­gra­phen” (§ 103 StGB a. F.) im Jahr 2017 schützt das Gesetz aus­län­di­sche Poli­ti­ker nicht geson­dert, son­dern wie jeden ande­ren Men­schen: Mord bleibt Mord. Auf­ruf zum Mord bleibt Auf­ruf zum Mord. Unab­hän­gig davon wurde im Jahr 2021 der § 188 StGB, der die Belei­di­gung, üble Nach­rede und Ver­leum­dung von Per­so­nen des poli­ti­schen Lebens unter beson­de­ren Bedin­gun­gen unter Strafe stellt und daher umgangs­sprach­lich als “Poli­ti­ker­be­lei­di­gungs­pa­ra­graph” bezeich­net wird, neu ein­ge­führt. Diese Rege­lung erreichte gerade im Jahr 2024 auf­grund einer sprung­haft gestie­ge­nen Anzahl von durch Bun­des­po­li­ti­ker ein­ge­reich­ten Anzei­gen beson­dere mediale Auf­merk­sam­keit. Sollte nicht auch diese Regel grei­fen bei einem Ruf nach einem Kil­ler­kom­mando?

Und Medien, die so etwas ohne Distan­zie­rung sen­den, bewe­gen sich selbst am Rand der Straf­bar­keit – zumin­dest dann, wenn sie sich den Inhalt erkenn­bar zu eigen machen.

Eine Anzeige? Nichts leich­ter, als das. Man ver­weist auf den Pod­cast, zitiert die ent­schei­dende Pas­sage und benennt § 111 StGB. Zustän­dig ist die Staats­an­walt­schaft. Ob aber ideo­lo­gi­sierte Mit­glie­der der Judi­ka­tive Lust ver­spü­ren, gegen einen “aner­kann­ten Exper­ten” und ein Leit­me­dium vor­zu­ge­hen, steht auf einem ande­ren Blatt. Aber recht­lich wäre es zwingend.

Es gibt keine rechts­freie Zone für sol­che Leute. Kein dop­pel­tes Recht, bei dem Kri­ti­ker der NATO zu schüt­zen sind und Freunde der NATO straf­frei zum Mord auf­ru­fen dür­fen. Wer öffent­lich dazu auf­for­dert, Putin oder sonst wen umzu­brin­gen, ver­letzt deut­sches Straf­recht – egal ob am Stamm­tisch, im Tele­gram-Kanal oder T-Online-Podcast.

Alles andere wäre nichts als Klas­sen­jus­tiz im Schafs­pelz, wie es dem → Faschis­mus in voll­zo­ge­nen Anfän­gen eigen ist.

Also – Straf­an­zeige wegen öffent­li­cher Auf­for­de­rung zu Straf­ta­ten (§ 111 StGB) sowie wei­te­rer in Betracht kom­men­der Delikte wäre ange­sagt, ODER? Ange­sagt gegen einen Sicher­heits­exper­ten sowie Ver­ant­wort­li­che des Pod­casts – wegen des Ver­dachts der öffent­li­chen Auf­for­de­rung zu Straf­ta­ten (§ 111 StGB) in Ver­bin­dung mit Anstif­tung zum Mord (§ 26 i. V. m. § 211 StGB) sowie wei­te­rer Delikte (ins­be­son­dere § 140 StGB – Bil­li­gung von Straf­ta­ten) – auf­grund des Sach­ver­halts … (inkl. Quelle) – und einer recht­li­che Wür­di­gung (Äuße­run­gen stel­len eine öffent­li­che Auf­for­de­rung zur Bege­hung eines Mor­des gemäß § 211 StGB dar und erfül­len damit den Tat­be­stand des § 111 StGB – gemäß Beweis­mit­tel Ton­mit­schnitt / Tran­skript des »Tagesanbruch«-Podcast (t-online.de) vom 23.08.2024, Arti­kel auf t-online.de unter der o.g. URL – Bean­tra­gung Ein­lei­tung eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens gegen die Genannten.

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Wolf­gang Kiessling (alias Woling – www.port-woling.net, alias Wolle Ing – www.wolle-ing.de)
Nachsatz

Das Thema Erin­ne­rung und Auf­klä­rung bleibt ein am Anfang ste­hen­des Erfor­der­nis – leicht gesagt und schwer getan. Es erfor­dert viel Mut, viele Ideen, Mit­wir­kende, Platt­for­men und eine zuneh­mende sowie enge Ver­net­zung. Port Woling betreibt wei­ter Auf­klä­rung u.a. zu den Themen …

» Anti­fa­schis­mus » Big-Data » Dem­ago­gie » Ermäch­ti­gung » Ethik & Moral » Eutha­na­sie » Exe­ku­tive » Extre­mis­mus » Fana­tis­mus » Faschis­mus » Fata­lis­mus » Finanz­sys­tem » Frak­tale » Freund­schaft » Geden­ken » Glo­bale STASI » Glo­ba­ler Sta­tus quo » Glo­ba­li­tät » Great Reset » Geschichte » Gewalt » Instinkt » Intel­li­genz » Inter­es­sen­kom­plexe » Judi­ka­tive » Krieg » Legis­la­tive » Lob­by­is­mus » Macht » Mani­fest » Mani­pu­la­tion » Mas­sen­über­wa­chung » Medien » Mili­ta­ris­mus » Mili­tä­risch-Indus­tri­el­ler-Kom­plex » Neue Moderne » Öko­no­mie » Olig­ar­chie » Pan­de­mie » Par­teien » Patrio­tis­mus » Poli­ti­sche Klasse » Pro­pa­ganda » psy­cho­lo­gi­sche Kriegs­füh­rung » Quan­ten­re­li­gio » Reli­gio­nen » Res­sour­cen » Rote Linie » Schlüs­sel­tech­no­lo­gien » Schein­de­mo­kra­tie » Schwur von Buchen­wald » Sol­dat­sein » Sou­ve­rän » Staats­extre­mis­mus » Tei­len » Ter­ror » Tole­ranz » Tota­ler Staat » Total­im­pe­ria­lis­mus » Tota­li­ta­ris­mus » Umwelt » Ver­fas­sungs­durch­bre­chung » Wäh­len » Waf­fen » Wahl­auf­ruf » Wie es begann » Wider­stand » Whist­le­b­lo­wing

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