Datenschutzerklärung | Impressum | Woling Portrait | Nachricht | Sitemap | Wolle Ing | Wolle's Fotostock

2025-07 @ Mediale Wirtshausparole?
Zeitzeichen Port Woling – Nach einem Aufruf ein Killerkommando nach Moskau zu senden, sanfte Klassenjustiz im Schafspelz?
Soll sich seines Lebens nicht mehr sicher sein
Wie man Staatsverbrechen justiziabel zulässig macht – wie man Krisen → juristisch legitimiert, haben wir kennengelernt. Wie nun sogar entgegen gültiger Gesetze mutmaßlich strafrechtlich relevant, deutsche “Experten” zum Mord aufrufen dürfen, schlägt dem Fass den Boden aus.
Ein deutscher Sicherheitsexperte namens Christian Mölling sitzt im Sommer 2025 vor dem Mikrofon und fabuliert darüber, ob man den russischen Präsidenten “ins Visier nehmen” solle.
T-Online sendet es im »Tagesanbruch«-Podcast, als wäre es ein geistreicher Debattenbeitrag und berichtet: Putin soll sich seines Lebens “nicht mehr sicher sein.” Den russischen Präsidenten in seinem eigenen Leben bedrohen? Heißt das, ein Killerkommando nach Moskau schicken? “Das wäre eine Möglichkeit”, so Mölling (Senior Advisor am European Policy Centre, EPC) weiter – laut T-Online (Quelle: T-Online, Beitrag vom 23.08.2025, Sicherheitsexperte Mölling, Weshalb Trump Putin wirklich hofiert, 23.08.2025).
Moment mal: Reden wir hier über eine mediale Wirtshausparole? Nein! Wir hören eine öffentliche Aufforderung, einen Staatschef zu ermorden.
Der russische Präsident solle sich seines Lebens nicht mehr sicher sein. Das bedeutet im Umkehrschluss sehr wohl, dass man ihm droht, ihn umzubringen. In einem Land, das mit Russland nicht einmal im Krieg steht, soll der oberste Vertreter beseitigt werden. Wer sich so etwas erlaubt, missachtet nicht nur die politische Vernunft. Er tritt auch das Strafgesetzbuch mit Füßen. Das Gesetz ist eindeutig.
§ 111 StGB: Wer öffentlich zu einer Straftat auffordert, macht sich strafbar.
Es geht hier nicht um irgendeinen Ladendiebstahl, sondern um Mord (§ 211 StGB). Der Strafrahmen ist bis zu fünf Jahre Knast, wenn der Aufruf ins Leere läuft. Sollte tatsächlich jemand der Aufforderung folgen – was die blutige Logik eines Killerkommandos wäre –, gilt der Aufrufende als Anstifter. Und Anstiftung zum Mord heißt lebenslang – PUNKT
Dass das Ganze von einem vorgeblichen Experten kommt, macht es nicht besser. Es entlarvt die Schizophrenie der deutschen Medienlandschaft: Wenn ein Wutbürger auf Telegram schreibt, “denen da oben müsste man mal die Lampen ausknipsen”, springen Staatsanwälte und Verfassungsschutz sofort darauf an. Wenn ein Think-Tank-Intellektueller im Podcast denselben Aufruf gegen ein ausländisches Staatsoberhaupt verbreitet, wird es als “unkonventionelle Idee” verpackt. Heuchelei auf höchstem Niveau – und gefährlich obendrein.
Juristisch ist die Sache klar.
Seit der Abschaffung des “Majestätsbeleidigungsparagraphen” (§ 103 StGB a. F.) im Jahr 2017 schützt das Gesetz ausländische Politiker nicht gesondert, sondern wie jeden anderen Menschen: Mord bleibt Mord. Aufruf zum Mord bleibt Aufruf zum Mord. Unabhängig davon wurde im Jahr 2021 der § 188 StGB, der die Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung von Personen des politischen Lebens unter besonderen Bedingungen unter Strafe stellt und daher umgangssprachlich als “Politikerbeleidigungsparagraph” bezeichnet wird, neu eingeführt. Diese Regelung erreichte gerade im Jahr 2024 aufgrund einer sprunghaft gestiegenen Anzahl von durch Bundespolitiker eingereichten Anzeigen besondere mediale Aufmerksamkeit. Sollte nicht auch diese Regel greifen bei einem Ruf nach einem Killerkommando?
Und Medien, die so etwas ohne Distanzierung senden, bewegen sich selbst am Rand der Strafbarkeit – zumindest dann, wenn sie sich den Inhalt erkennbar zu eigen machen.
Eine Anzeige? Nichts leichter, als das. Man verweist auf den Podcast, zitiert die entscheidende Passage und benennt § 111 StGB. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft. Ob aber ideologisierte Mitglieder der Judikative Lust verspüren, gegen einen “anerkannten Experten” und ein Leitmedium vorzugehen, steht auf einem anderen Blatt. Aber rechtlich wäre es zwingend.
Es gibt keine rechtsfreie Zone für solche Leute. Kein doppeltes Recht, bei dem Kritiker der NATO zu schützen sind und Freunde der NATO straffrei zum Mord aufrufen dürfen. Wer öffentlich dazu auffordert, Putin oder sonst wen umzubringen, verletzt deutsches Strafrecht – egal ob am Stammtisch, im Telegram-Kanal oder T-Online-Podcast.
Alles andere wäre nichts als Klassenjustiz im Schafspelz, wie es dem → Faschismus in vollzogenen Anfängen eigen ist.
Also – Strafanzeige wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) sowie weiterer in Betracht kommender Delikte wäre angesagt, ODER? Angesagt gegen einen Sicherheitsexperten sowie Verantwortliche des Podcasts – wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) in Verbindung mit Anstiftung zum Mord (§ 26 i. V. m. § 211 StGB) sowie weiterer Delikte (insbesondere § 140 StGB – Billigung von Straftaten) – aufgrund des Sachverhalts … (inkl. Quelle) – und einer rechtliche Würdigung (Äußerungen stellen eine öffentliche Aufforderung zur Begehung eines Mordes gemäß § 211 StGB dar und erfüllen damit den Tatbestand des § 111 StGB – gemäß Beweismittel Tonmitschnitt / Transkript des »Tagesanbruch«-Podcast (t-online.de) vom 23.08.2024, Artikel auf t-online.de unter der o.g. URL – Beantragung Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Genannten.
*

Nachsatz
Das Thema Erinnerung und Aufklärung bleibt ein am Anfang stehendes Erfordernis – leicht gesagt und schwer getan. Es erfordert viel Mut, viele Ideen, Mitwirkende, Plattformen und eine zunehmende sowie enge Vernetzung. Port Woling betreibt weiter Aufklärung u.a. zu den Themen …
» Antifaschismus » Big-Data » Demagogie » Ermächtigung » Ethik & Moral » Euthanasie » Exekutive » Extremismus » Fanatismus » Faschismus » Fatalismus » Finanzsystem » Fraktale » Freundschaft » Gedenken » Globale STASI » Globaler Status quo » Globalität » Great Reset » Geschichte » Gewalt » Instinkt » Intelligenz » Interessenkomplexe » Judikative » Krieg » Legislative » Lobbyismus » Macht » Manifest » Manipulation » Massenüberwachung » Medien » Militarismus » Militärisch-Industrieller-Komplex » Neue Moderne » Ökonomie » Oligarchie » Pandemie » Parteien » Patriotismus » Politische Klasse » Propaganda » psychologische Kriegsführung » Quantenreligio » Religionen » Ressourcen » Rote Linie » Schlüsseltechnologien » Scheindemokratie » Schwur von Buchenwald » Soldatsein » Souverän » Staatsextremismus » Teilen » Terror » Toleranz » Totaler Staat » Totalimperialismus » Totalitarismus » Umwelt » Verfassungsdurchbrechung » Wählen » Waffen » Wahlaufruf » Wie es begann » Widerstand » Whistleblowing
*



