Whistleblowing

Begriffe Port Woling – Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung


Definition Whistleblowing

Metal whistle Long Whistling

Wiki­pe­dia zum Begriff: “→ Ein Whist­le­b­lower (von engl. to blow the whistle, „in die Pfeife bla­sen“; im deut­schen Sprach­raum auch „Ent­hül­ler“, „Skan­dal­auf­de­cker“ oder „Hin­weis­ge­ber“) ist eine Per­son, die für die All­ge­mein­heit wich­tige Infor­ma­tio­nen aus einem gehei­men oder geschütz­ten Zusam­men­hang an die Öffent­lich­keit bringt. Dazu gehö­ren typi­scher­weise Miss­stände oder Ver­bre­chen wie Kor­rup­tion, Insi­der­han­del, Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen, Daten­schutz­miss­brauch oder all­ge­meine Gefah­ren, von denen der Whist­le­b­lower an sei­nem Arbeits­platz oder in ande­ren Zusam­men­hän­gen erfährt. Im All­ge­mei­nen betrifft dies vor allem Vor­gänge in der Poli­tik, in Behör­den und in Wirt­schafts­un­ter­neh­men.

Der Begriff im → Whist­le­b­lower-Netz­werk: “Whist­le­b­lower sind Men­schen, die ille­ga­les Han­deln, Miss­stände oder Gefah­ren für Mensch und Umwelt nicht län­ger schwei­gend hin­neh­men, son­dern auf­de­cken. Sie tun dies intern inner­halb ihres Betrie­bes, ihrer Dienst­stelle oder Orga­ni­sa­tion oder auch extern gegen­über den zustän­di­gen Behör­den, Drit­ten oder auch der Presse.


Ziel & Rechtsgrundlagen des Whistleblowing

Whist­le­b­lo­wing, Whist­le­b­lower und Whist­le­b­lo­wer­schutz – nüt­zen uns allen! Whist­le­b­lower sind keine Denun­zi­an­ten und mehr als nur Kämp­fer gegen Kor­rup­tion. Whist­le­b­lo­wing ist ein Men­schen­recht. Es schafft – wo sie fehlt – Trans­pa­renz oder unter­gräbt Ver­tu­schungs­mög­lich­kei­ten, wo man inof­fi­zi­ell gegen gesell­schaft­li­che Regeln ver­stößt. Whist­le­b­lo­wing benö­tigt gesell­schaft­li­che Akzep­tanz als Teil einer neuen euro­päi­schen Leit­kul­tur, einer Kul­tur des Tei­lens, des Mit­ein­an­ders, des wirk­li­chen Mit­re­gie­rens, wirk­li­cher Volks­ent­schei­dun­gen, des Hin­ter­fra­gens, einer kon­struk­ti­ver Suche und gegen den auf­stre­ben­den Tota­li­ta­ris­mus. Whist­le­b­lower sind schüt­zens­wert u. a. mit­tels recht­li­cher Rege­lun­gen. Sie benö­ti­gen eine Anonymitätssicherung.

Whist­le­b­lo­wing ist Mei­nungs­äu­ße­rung in auf­de­cken­der, mar­kan­ter, direk­tes­ter Form an die Betrof­fe­nen zu ihrem Schutz über Miss­brauch, Miss­stände oder Ver­bre­chen und kommt in der Regel zum Tra­gen, wenn andere Mög­lich­kei­ten der Ein­fluss­nahme ohne Wir­kung ver­blei­ben, offen­sicht­lich nicht zum Ziel füh­ren oder nicht gege­ben sind.

Der Euro­päi­sche Men­schen­rechte-Gerichts­hof erklärt, Whist­le­b­lo­wing sei vom Men­schen­recht auf Äuße­rungs­frei­heit gedeckt – nach einem Urteil des Euro­päi­schen Men­schen­rechte-Gerichts­hof 2011. Euro­päi­sche Rechts­ord­nun­gen sind damit sogar ver­pflich­tet, die­ses Men­schen­recht vor unan­ge­mes­se­ner Ver­fol­gung zu schützen.

Die UNO mani­fes­tiert zum Thema Men­schen­rechte: “Jeder hat das Recht auf Mei­nungs­frei­heit und freie Mei­nungs­äu­ße­rung; die­ses Recht schließt die Frei­heit ein, Mei­nun­gen unge­hin­dert anzu­hän­gen sowie über Medien jeder Art und ohne Rück­sicht auf Gren­zen Infor­ma­tio­nen und Gedan­ken­gut zu suchen, zu emp­fan­gen und zu ver­brei­ten” Arti­kel 19, der Reso­lu­tion 217 A (III) der UN-Gene­ral­ver­samm­lung vom 10.12.1948, All­ge­meine Erklä­rung der Men­schen­rechte, unter » UN.org.

Europa bestimmt in der Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­tion im Abschnitt I (Rechte und Frei­hei­ten) (Art. 2 – 18) bzw. Arti­kel 10 (Frei­heit der Mei­nungs­äu­ße­rung): “(1) Jede Per­son hat das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung. Die­ses Recht schließt die Mei­nungs­frei­heit und die Frei­heit ein, Infor­ma­tio­nen und Ideen ohne behörd­li­che Ein­griffe und ohne Rück­sicht auf Staats­gren­zen zu emp­fan­gen und wei­ter­zu­ge­ben. Die­ser Arti­kel hin­dert die Staa­ten nicht, für Hör­funk-, Fern­seh- oder Kino­un­ter­neh­men eine Geneh­mi­gung vor­zu­schrei­ben. (2) Die Aus­übung die­ser Frei­hei­ten ist mit Pflich­ten und Ver­ant­wor­tung ver­bun­den; sie kann daher Form­vor­schrif­ten, Bedin­gun­gen, Ein­schrän­kun­gen oder Straf­dro­hun­gen unter­wor­fen wer­den, die gesetz­lich vor­ge­se­hen und in einer demo­kra­ti­schen Gesell­schaft not­wen­dig sind für die natio­nale Sicher­heit, die ter­ri­to­riale Unver­sehrt­heit oder die öffent­li­che Sicher­heit, zur Auf­recht­erhal­tung der Ord­nung oder zur Ver­hü­tung von Straf­ta­ten, zum Schutz der Gesund­heit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte ande­rer, zur Ver­hin­de­rung der Ver­brei­tung ver­trau­li­cher Infor­ma­tio­nen oder zur Wah­rung der Auto­ri­tät und der Unpar­tei­lich­keit der Recht­spre­chung.

In Deutsch­land erfolgt eine dies­be­züg­li­che Inte­gra­tion inter­na­tio­na­ler und völ­ker­recht­li­cher For­de­run­gen auf natio­na­ler Ebene, u. a. dem Bun­des- und Lan­des­recht, bis­her nicht annä­hernd rechtskonform.

Die aktu­elle Rechts­lage zeigt feh­lende Com­pli­ance und höchs­ten Hand­lungs­be­darf auf, u. a. im Bereich der Kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung. Der in Deutsch­land vor­herr­schende Lob­by­is­mus bedingt Kor­rup­tion. Kor­rup­tion erfor­dert aber als Gegen­maß­nahme u. a. ein mit Rechts­nor­men geschütz­tes Whist­le­b­lo­wing. Die → GRECO (Staa­ten­gruppe gegen Kor­rup­tion des Euro­pa­rats) hat aktu­ell eine Euro­pa­rats­kon­ven­tion gegen Kor­rup­tion auf dem Weg. In Deutsch­land schei­terte eine Rati­fi­zie­rung bis­her vor allem noch an der feh­len­den Rege­lung der Abge­ord­ne­ten­be­stechung. Die das beschlie­ßen soll­ten – die Abge­ord­ne­ten, haben zum Groß­teil kein Inter­esse daran. Die GRECO kri­ti­siert wei­ter­hin für Deutsch­land die Pra­xis von Par­tei­en­fi­nan­zie­rung und -Spon­so­ring, feh­lende taug­li­che Trans­pa­renz­re­ge­lun­gen, feh­lende Unab­hän­gig­keit des Kon­troll­organs Bun­des­tag. Grund­sätz­lich ist zu sagen, dass eine wirk­same Whist­le­b­lo­wing-Gesetz­ge­bung kaum exis­tent ist. Zur Ver­bes­se­rung die­ser Situa­tion gab es u. a. am 5. März 2012 eine → Stel­lung­nahme des Vor­sit­zen­den des → Whist­le­b­lower-Netz­werks Guido Strack zur Öffent­li­chen Anhö­rung des Aus­schuss für Arbeit und Sozia­les des Deut­schen Bun­des­ta­ges – nach­dem er bereits 2008 einen ana­lo­gen Ver­such unter­nahm. Ergeb­nisse und Reso­nanz im Bun­des­tag waren nicht im Sinne einer Ver­bes­se­rung der Whist­le­b­lo­wing-Schutz­si­tua­tion. Wei­tere diverse Initia­ti­ven im Bun­des­tag zu einem Whist­le­b­lower-Schutz­ge­setz schei­ter­ten bis heute. Genü­gend Anlass zum Han­deln bie­tet die aktu­elle → Über­wa­chungs- & Spio­na­ge­af­färe 2013. Doch der Bun­des­tag lehnt wei­ter­hin diverse Geset­zes­ent­würfe für ein Whist­le­b­lo­wing-Schutz­ge­setz ab. Das Land iso­liert sich wei­ter vom Völ­ker­recht und euro­päi­schen Rechts­for­de­run­gen zum Schutz von Whistleblowern.


Das Beispiel eines Whistleblowers

→ Edward Snow­dens Han­deln als Whist­le­b­lower löste im Juni 2013 eine welt­weite Auf­klä­rung über exten­sive, mas­sen­hafte Über­wa­chung aus, die mit Ter­ror­be­kämp­fung gerecht­fer­tigt wird, in Wirk­lich­keit aber alle Men­schen unter Gene­ral­ver­dacht stellt, einen auf­stre­ben­den Tota­li­ta­ris­mus för­dert und gleich­zei­tig öko­no­mi­schen Inter­es­sen durch mas­sive Wirt­schafts­pio­nage nach­geht. Snow­den stellt in kei­ner Phase sich selbst in den Vor­der­grund. Es geht ihm um Bericht­erstat­tung und Dis­kus­sion über welt­erschüt­ternde Fak­ten. Er geht damit als einer bedeu­tends­ten Whist­le­b­lower in die Geschichte ein. Ein kom­for­ta­bles Jah­res­ge­halt (200.000 Dol­lar) und wirt­schaft­li­che Sicher­heit sind sein Preis. Er ver­lässt Alles, was ihm lieb war und begrün­det es damit. “Ich bin bereit, all das auf­zu­ge­ben, weil ich der US-Regie­rung nicht guten Gewis­sens erlau­ben kann, Pri­vat­sphäre, Inter­net-Frei­heit und grund­le­gende Frei­hei­ten für die Men­schen in aller Welt mit die­ser mas­si­ven Über­wa­chungs­ma­schine, die sie im Gehei­men bauen, zu zer­stö­ren” (Quelle → Gulli). Um an alle bri­san­ten Doku­mente zu kom­men, ging er trotz­dem hohe per­sön­li­che Gefah­ren über Monate hin­weg in sei­ner NSA-Tätig­keit ein – nach 10 Jah­ren beruf­li­cher Erfah­rung in Sicher­heits­or­ga­nen der USA. Snow­den ging 2003 mit guten Vor­sät­zen frei­wil­lig zur US-Armee, weil er “eine Ver­pflich­tung als mensch­li­ches Wesen habe, dabei zu hel­fen, Men­schen von Unter­drü­ckung zu befreien” (Quelle → Gulli). Sein Erle­ben über Sinn & Unsinn des Irak-Krie­ges habe seine Ansich­ten geän­dert. Nach der Armee arbei­tete er für den CIA im Bereich IT-Sicher­heit. “Vie­les von dem, was ich in Genf gese­hen habe, hat mich wirk­lich dar­über des­il­lu­sio­niert, wie meine Regie­rung funk­tio­niert und was ihre Wir­kung auf die Welt ist … Ich rea­li­sierte, dass ich Teil von etwas war, das viel mehr Scha­den als Gutes ver­ur­sachte.” (Quelle → Gulli). Snow­den ver­ließ den CIA und arbei­tete fortan für eine Auf­trags­firma des NSA – wohl schon im Hin­ter­kopf mit sei­nen Whist­le­b­lo­wing-Vor­ha­ben. Snow­den sieht das Inter­net als “die wich­tigste Erfin­dung in der gesam­ten Geschichte der Mensch­heit” – sieht und erlebt per­sön­lich aber auch den mas­si­ven Miss­brauch. Er will nicht mehr Teil einer Welt sein, in der es keine Pri­vat­sphäre und kei­nen Raum für intel­lek­tu­elle Ent­de­ckun­gen und Krea­ti­vi­tät gibt. Er sah, dass die Welt auf eine Situa­tion hin­steu­ert, in der schon bald das totale Über­wa­chungs­netz der USA unauf­halt­sam und unwi­der­ruf­lich sein werde. Snow­den han­delt gegen eine fun­da­men­tale, exis­ten­zi­elle Bedro­hung der Demo­kra­tie. Er ver­kauft nicht seine Infor­ma­tio­nen – er stellt sie der Mensch­heit zur Ver­fü­gung. Sein Motiv “Die Regie­rung hat sich selbst Macht ver­lie­hen, die ihr nicht zusteht. Es gibt keine öffent­li­che Kon­trolle” (Quelle → Gulli). Sein Ziel ist Trans­pa­renz – um der Mensch­heit zu hel­fen. Er erle­digt das Rich­tige. Ihn steu­ert sein star­kes Emp­fin­den über Rich­tig und Falsch, über Dinge, die den Men­schen Würde und Ach­tung ver­lei­hen – bedin­gungs­los, bei der Gefahr des eige­nen Untergangs.

Was sozia­len Mut betrifft – ich meine genau die­sen Mut an bei­spiel­lo­ser Zivil­cou­rage, steht durch sein Han­deln im Jahr 2013 der Whist­le­b­lower Snow­den auf einer Stufe mit Oberst Stauf­fen­berg, der Wei­ßen Rose, Ghandi und Mandela. 

Was die Dimen­sion wider­recht­li­cher NSA-Angriffe betrifft, war die Water­gate-Affäre nur ein lauer Wind vor einem gro­ßen Hurrikan.

Was Fol­gen betrifft, ist zu befürch­ten, dass all­ge­mein-gesell­schaft­li­cher Fata­lis­mus einen bit­ter nöti­gen Wider­stand im Keim erstickt. Denn – Recht zu erwar­ten von den Mäch­ti­gen – das ist fal­sche Erwar­tung. Begrün­den­des Übel jeder Dik­ta­tur ist die maß­lose Macht.

Lösung? Bestimmt nicht von Extre­mis­ten sei­tens Par­teien oder Reli­gio­nen. Lösung trägt nur das Volk in sich – wenn es denn Volks­ab­stim­mung und echte Direkt­de­mo­kra­tie auch will und darf.

Asyl: Whist­le­b­lower Snow­den ver­dient es in Deutsch­land – ein unein­ge­schränk­tes Asyl!

Stell Dir vor – die Welt benö­tigt das Whist­le­b­lo­wing, wie die Luft zum Atmen!


Whistleblowing-Aktivisten

Wider­ständ­ler – den → Frie­dens­no­bel­preis sind sie alle­mal wert, wo ihn doch sogar Obama bekam. Ehren­haf­ter wäre ein Nobel­preis für Mensch­lich­keit und bei­spiel­lose Zivil­cou­rage für Whist­le­b­lower, wie u. a. → Edward Snow­den, → Julian Assange, → Brad­ley Man­ning, → Wil­liam Bin­ney, → Tho­mas Drake, → Coleen Row­ley, → Jes­se­lyn Radack, … – Akti­vis­ten gegen Tota­li­ta­ris­mus – Hel­den der Gegenwart.


Whistleblowing-Netzwerke

Ablauf: Wie kann Whist­le­b­lo­wing von­stat­ten gehen? Unter dem Whist­le­b­lower Netz­werk E.V. mehr dazu unter dem Arti­kel → Fünf Pha­sen des Whist­le­b­lo­wings.

For­men: Die­ses Netz­werk unter­schei­det auch Whist­le­b­lo­wing-Arten im Arti­kel → For­men.

Flyer vom Whist­le­b­lower-net → Basis­info Whist­le­b­lo­wing (PDF-Dok.)

Whist­le­b­lo­wing-Netz­werke bie­ten zum Thema umfas­sende Infor­ma­tio­nen, u. a. Hil­fen, Tipps, Risi­ko­be­ur­tei­lung, Bera­tung usw.. Zu nen­nen sind hier: