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2017-01 @ Wie man Kriege juristisch legitimiert
Krieg Port Woling - Der Straftatbestand “Vorbereitung Angriffskrieg” ist gemäß Strafgesetzbuch nicht mehr strafbar. Darüber, wie man Angriffskriege legitimiert.
Wie man Angriffskriege legitimiert
Werden Angriffskriege klammheimlich Step by Step juristisch legitimiert?
Für Alle, die es verschlafen haben - diese eine, nicht unwesentliche Gesetzesänderung: Der Straftatbestand “Vorbereitung eines Angriffskrieges” ist durch Beschluss des Bundestages vom 01.12.2016 seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr im Deutschen Strafgesetzbuch (StGB) enthalten.
Der Deutsche Bundestag folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Wie bitte? Der Verbraucherschutz rettet das Kriegsrecht? Wer ist hier auf der Wurschtsuppe von Bonn nach Berlin geschwommen oder in seinem RTL-Sessel versumpft?
“Also dann, auf zu neuen Ufern …”, sprach der kriegsbesessene Feldherr ;-(
Von was reden wir?
Der Begriff „Angriffskrieg” bezeichnet die Kriegsführung eines Staates, bei der dieser als Angreifer einen anderen Staat auf dessen Territorium angreift, ohne vorher selbst angegriffen worden zu sein, ohne dass so ein Angriff unmittelbar bevorstand oder einem selbst nicht der Krieg erklärt wurde. Seit dem Briand-Kellogg-Pakt von 1928 sind Angriffskriege auch völkerrechtlich geächtet.
Angreifer und Führer eines Angriffskrieges erleben wir zur Genüge auch im westlichen Bündnis. Unter anderem durch die maßgebliche Drohnensteuerung zur Führung eines Angriffskrieges - machen sich nach deutschem Strafrecht US-Streikräfte in Ramstein strafbar gegenüber der Bundesrepublik.
Die → Annexion des Geistes ruft die Kriegsgeister, die Ramstein und Drohnen in den Köpfen der Masse bagatellisieren.
Die Liste deutscher Beteiligungen an Kriegen und Angriffskriegen wächst spätestens seit den 90gern. Deutsche Verantwortliche der Exekutive unterstützten das - jedenfalls bisher. Die Judikative unterließ bisher eine dringend angesagte Strafverfolgung.
Neue Kriege am Horizont
Aktuell (seit Monaten) ziehen Militärkolonnen ohne Ende u.a. mit Tausenden an gepanzerten Fahrzeugen und Geschützen über Oder und Neiße gen Osten an die Grenzen Russlands. Siehe auch der dringende Appell des Bremer Friedensforums in Anbetracht der aggressiven Nato-Operation „Atlantic Resolve“.
Was treibt da die NATO - allen voran die US-Armee und Bundeswehr - im Geheimen mit Billigung der Bundesregierung? Sieht so Deeskalation aus? Ist es das, was man gemein unter widerrechtlicher NATO-Osterweiterung versteht?
Unter diesen Aspekten - in dieser Zeit gab es nun o.g. entscheidende Gesetzesänderung. Was passt da nicht zusammen?
Rettet das Gesetz die Täter?
Im Strafgesetzbuch, Besonderer Teil (§§ 80 - 358), 1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b), 1. Titel - Friedensverrat (§§ 80 - 80a), § 80 Vorbereitung eines Angriffskrieges, WAR bisher die strafrechtliche Regelungen über das Führer von Angriffskriegen gegeben.
Insbesondere der § 80 Strafgesetzbuch (StGB) definiert klar das Verbrechen, das es zu verhindern gilt.
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Demnach - durch die maßgebliche Drohnensteuerung zur Führung eines Angriffskrieges - Stichwort widerrechtlicher Drohnenkrieg - machten sich seit Monaten schon nach deutschem Strafrecht (eben nach § 80 StGB) US-Streikräfte in Ramstein strafbar gegenüber der Bundesrepublik.
Die → Politischen Klasse Deutschlands unterstützt das billigend passiv sowie aktiv durch Mitbeteiligung an Kriegshandlungen und macht sich demzufolge ebenfalls strafbar. Deutsche Angriffsbeteiligung im Jahr 1999 im ehemaligen Jugoslawien liegt genauso auf der Hand und ist bis heute nicht aufgearbeitet.
Rettet das Gesetz die Täter, indem es den Straftatbestand der Kriegseröffnung abschafft?
Ist man jetzt aus dem Schneider?
Seit diesem Jahr steht unter www.gesetze-im-internet.de (dem Portal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz) zu o.g. § 80 lapidar in Klammern: “weggefallen”, anstatt dem bisherigen Gesetzestext. Nach weiteren Recherchieren erfährt man:
“Aufgehoben durch das Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches vom 22.12.2016 (BGBl. I S. 3150) , in Kraft getreten am 01.01.2017
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/
https://dejure.org/gesetze/StGB/80.html
ES GAB ALSO klammheimlich (!) in der Vorweihnachtszeit und kurzerhand eine Änderung eines Gesetzes, das in richtigem und notwendigem Maße Kriege geisselte! Widerstand gegen die Gesetzesänderung war schlicht unmöglich. Sehen wir hier als Teil der NATO-Kriegsvorbereitung einen juristische Part Deutschlands?
In der Gesetzesbegründung heißt es, dass von der Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Kampala der Straftatbestand der “Vorbereitung eines Angriffskrieges” durch den Straftatbestandes “Verbrechen der Aggression” ersetzt wird.
Das Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) regelt seit Juni 2002 national bindend in Deutschland die Folgen von Straftaten gegen das Völkerrecht. Es regelt u.a. Folgen der Straftaten Völkermord (§ 6 VStGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB), Kriegsverbrechen (§§ 8 bis 12 VStGB, Verbrechen der Aggression (§ 13 VStGB), Verletzung der Aufsichtspflicht (im Zusammenhang mit vorgenannten, § 14 VStGB) sowie Unterlassen der Meldung einer Straftat durch einen militärischen oder zivilen Vorgesetzten (§ 15 VStGB).
Klingt das nicht nach engelhaftem Glockenläuten? Alles paletti?
Quelle:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/734/73417.html
Die neue Regelung im Völkerstrafgesetzbuch § 13 “Verbrechen der Aggression” ersetzt ersatzlos die bisherige äquivalente nationale Regelung im StGB § 80 “Vorbereitung eines Angriffskrieges”.
Fundamental war dabei letztere Regelung. Deutschland ist aus historischer Erfahrung heraus geradezu für alle Zeiten verpflichtet, national allen Bestrebungen zum Führen von Angriffskriegen Sperren vorzusetzen.
Diese Sperre war jetzt jedenfalls “weggefallen”.
“Aggression” contra “Krieg”
So kurz wie möglich interpretiert (für den Normalbürger, der das nicht verstehen soll?), heißt das: Folgen des Verbrechens “Aggression” ersetzen bisherige Folgen des Verbrechens “Kriegseröffnung”.
Warum wird etwas geändert, was bisher völlig ausreichend war, was nur einen Haken hatte - dass es nicht juristisch umgesetzt wurde.
HIER WERDEN ÄPFEL MIT BIRNEN ERSETZT!
Wer daran noch zweifelt, muss sich nur ganz allein die Definitionen der Begriffe “Krieg” und “Aggression” vornehmen.
KRIEG: Carl Philipp Gottlieb von Clausewitz († 16.11.1831, preußischer Generalmajor, Heeresreformer, Militärethiker) definierte “Krieg” wie folgt: “Der Krieg ist eine bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln”. Das ist der Punkt - Fortsetzung eben nicht mit politischen Mitteln - eben nur mit illegalen bzw. gewaltsamen Mittel.
So gesehen ist auch eine juristisch nach wie vor nicht gedeckte Massenüberwachung Krieg - Krieg gegen das eigene Volk. In der “Neuen Moderne” erleben wir Krieg in seiner ganzen schmutzigsten Ausprägung, in dem Krieg organisiert wird (NATO?, Militärisch-Industrieller Komplex) und der Konflikt unter Einsatz erheblicher Waffengewalt ausgetragen wird.
Vergessen wir aber nicht - im Krieg wurde bisher angegriffen (Angriff, Angreifer) UND auch verteidigt (Verteidigung durch den Angegriffenen). Letzterer Aspekt lässt sich mehr und mehr kaum noch auseinanderhalten. Warum? Wo wir doch sehen, was Krieg bedeutet, wenn wir jeden einzelnen “schmutzigen” Krieg auch unter dem ökonomischen Aspekt auseinandernehmen.
Die eigentlichen Kriegsgewinner scheinen am Ende eh’ immer die Gleichen zu sein.
Asymetrische und hybride Kriege sind die neuen, verschleiernden Schlagwörter.
Aggression - da sind wir schon bei diesem Begriff. Aggression tritt nach rein menschlichem Verstand unmittelbar dann ein, wenn sich Jemand “untergebuttert”, benachteiligt fühlt. In Ermangelung der Fähigkeit, sich effektiv wehren zu können - warum auch immer -, gebraucht der sich Wehrende Gewalt.
Nehmen wir ein Beispiel zur Hand - den immer mehr versagenden Mechanismus des Finanzkapitals, den Kapitalismus, eben den hyperventilierenden Totalimperialismus. Er kollabiert - was wohl unschwer die Masse bezweifelt. Am Ende sieht sich dieser Kapitalismus immer weniger in der Lage, bisherige Mechanismen aufrecht zu erhalten. Was also tut er? Er entfaltet Aggressionen, um sich zu wehren.
Und vor Allem - er stiftet neue Kriege, um wieder maßlos zu verdienen.
Was aber ist Aggression im eigentlichen Sinne? Nach diversen wissenschaftlichen Anschauungen ist es ein objektiv in Mensch und Tier verankertes Verhaltensmuster zur Gewaltausübung, um in gefährlichen Situationen sich Ressourcen anzueignen. Hilft uns die Erkenntnis weiter, wo doch objektive Gesetze nicht verrenkbar sind?
Weiterführend wird es nur interessant, wenn Aggressionen ein geschütztes Rechtsgut verletzen. Im Völkerrecht sind Aggressionen dann u.a. Eingriffe in die Souveränität eines Staates, eben auch Angriffskriege, Grenzverletzungen, Drohungen mit Gewalt, usw..
Ergo
Wenn Aggressionen national in Deutschland nur noch strafrechtliche Bewertung finden und nicht mehr der Angriffskrieg an sich, heißt das, dass der Krieg bzw. Angriffskrieg strafrechtlich gleichgesetzt wird mit anderen Formen widerrechtlicher Aggressionen. Das geschieht, obwohl Folgen von Kriegen ungleich höher und schlimmer für die menschliche Existenz sind.
Das bedeutet letztlich - KRIEG, als Ausdruck fundamentalsten menschlichen Versagens, als Ausdruck unermesslichsten Leides, als Ausdruck des größten Gefahrenherdes für den Fortbestand der Gattung Mensch - dieser KRIEG bzw. Angriffskrieg wird gleichgesetzt in der Bewertung mit diversen anderen Formen von Aggressionen.
Enorme praktische Konsequenzen ergeben sich zum Nachteil für die friedliebenden Kräfte der Gesellschaft:
- Der Krieg/Angriffskrieg erfährt letztlich eine Herabstufung in der strafrechtlichen Bewertung!
- Ein diesbezüglicher Rechtsverstoß wäre künftig noch viel schwerer in der Strafverfolgung, als bisher ohnehin schon.
- Es wirft die Frage auf: Erleben wir einen staatsgewollten, zusätzlichen Schutz möglicher aktueller/künftiger Täter?
Fragen über Fragen - was ist los im Staate?
Wer trägt die Verantwortung?
Welcher Abgeordnete hat dafür seine Hand gehoben - geschweige denn verstanden, was er da tat?
Wer fragt sich noch, wenn die Einberufungsbefehle in die Briefkästen flattern, welchem Abgeordneten er bei der letzten Wahl sein Vertrauen geschenkt hat?
Wer wundert sich noch - ob solcher abstruser Prozedere fundamentaler, entscheidender Gesetzesänderungen - ob der Politikverdrossenheit hierzulande?
Was sagen anerkannte Rechtsexperten dazu bzw. wurden sie bei der Neufassung ausreichend konsultiert?
Was hat der nachweislich wiederholte Bruch des § 80 Strafgesetzbuch (und anhängender Regelungen) bisher überhaupt interessiert? Gab es hierzulande, im Land der Nürnberger Prozesse (1945 bis 1949), in den letzten Jahren überhaupt schon Urteile gegen Kriegseröffner, Kriegsführer, Kriegsunterstützer, Kriegslieferanten, Kriegsprofiteure? Dabei war es in mehreren Fällen dringend angesagt gewesen.
Fragen über Fragen - interessieren sie überhaupt unsere gewählten Lobbyvertreter, wenn sie vom “Fußvolk”, wie meiner Wenigkeit kommen?
Das Grundgesetz Artikel 1
NOCH haben wir den o.g. Artikel 1 des Grundgesetzes. Er besagt:
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Welche Strafe, das steht allerdings jetzt in den Sternen. Ich frage nur, WANN wird dieser Grundgesetz-Artikel (Artikel 1 GG) ebenfalls umgestoßen? Erfolgt das dann auch im Interesse des Verbraucherschutzes?
Welt ohne Kriege
Wenn wir die Zivilisation schützen wollen, müssen wir sie vor dem Vorgang des “Tötens” schützen. Jawohl, das betrifft jede Form des Tötens, auch die Form des Terrors. Wer aber schützt die Menschen vor Denen, die den Terror mittels profitträchtiger Kriege wieder und wieder heraufbeschwören?
Hat nicht der Schutz vor jedem Krieg zum Schutz des menschlichen Lebens das Primat?
Wir können darüber diskutieren, aber fragen wird uns Niemand bei der Neufassung solcher fundamentalen Gesetzesänderungen, wie eingangs erwähnt. Man nennt die letzte Feststellung “historische Erfahrung”.
Dabei geht es nur um eins …
… die Tatsache, dass die menschliche Spezies in Zukunft unter dem Aspekt modernster Technologien definitiv nicht überleben wird, wenn es nicht gelingt, Kriege für immer und endgültig, ein für alle Male zu geißeln.
Wie begannen doch Kriege schon immer? Mit kleinen, unscheinbaren vorbereitenden Teilschritten und einer Menge Fehlinformationen.
Und dann verschwand die Moral - oder schon vorher?
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Hinweis: Den Artikel (ohne beigefügte aktuelle Bilder) publizierte ich ebenfalls am 06.01.2017 unter derFreitag - Die Wochenzeitung
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