10 Schritte

The­sen Port Woling – Kern­ge­dan­ken zum Pro­blem in Deutsch­land sowie Europa “auf den Punkt gebracht”, um erfor­der­li­che, kon­krete Fol­ge­maß­nah­men zu defi­nie­ren (im Okto­ber 2013)


Zur Lage – 10 Schritte vorwärts

The­sen gegen das aktu­elle Sys­tem des kol­la­bie­ren­den Kapi­ta­lis­mus, der Mas­sen­über­wa­chung, des Macht­miss­brauchs, des wach­sen­den Mili­ta­ris­mus, der Kriegs­trei­be­rei und des Totalitarismus.

Es bleibt die Frage, wie wir diese Initia­tive dis­ku­tie­ren, prä­zi­sie­ren, letzt­lich fried­li­che, unum­kehr­bare, fun­da­men­tale Ver­än­de­rung ein­lei­ten, wie die Mas­sen diese Grund­frage unse­rer Zeit nicht nur in ihren Köp­fen, son­dern auch im Han­deln wahr­neh­men und wie eine Vox­po­puli (Stimme des Vol­kes) Gestalt anneh­men kann.

Gedan­ken an die Gesell­schaft – und nicht an Par­la­men­ta­rier, denn sie wer­den Nichts bewir­ken – denn nur die gesell­schaft­li­che Masse hat das unein­ge­schränkte Recht als Sou­ve­rän auf direkte Mit­be­stim­mung, Aus­füh­rung und Kon­trolle der Macht. Am Ende bleibt die Frage, wie wir diese Schritte dis­ku­tie­ren, prä­zi­sie­ren, letzt­lich fried­li­che, unum­kehr­bare, fun­da­men­tale Ver­än­de­rung ein­lei­ten und wie die Mas­sen diese Grund­frage unse­rer Zeit nicht nur in ihren Köp­fen, son­dern auch im Han­deln wahrnehmen.

Die → Über­wa­chungs- und Spio­na­ge­af­färe 2013 war nicht der Anfang der Ten­den­zen zum tota­li­tä­ren Sys­tem, aber eine sicht­bar gewor­dene Spitze aus vie­len Eis­ber­gen, die uns bedro­hen. Wir unter­lie­gen heute fak­tisch einem gehei­men Über­wa­chungs­staat und glo­ba­lem Über­wa­chungs­sys­tem mit Ten­den­zen zu Tyran­nei und einer beson­ders gefähr­li­chen, par­al­le­len Herr­schafts­form eines ver­steck­ten Inter­es­sen­kom­ple­xes im Schein eines vor­ge­ge­be­nen Rechts­staats, mit Gefah­ren einer offe­nen Dik­ta­tur für alle Bür­ger, mit einem jetzt schon statt­fin­den­den offe­nem Krieg gegen die Demo­kra­tie. Der gegen­wär­tige Pro­zess von tota­ler Über­wa­chung und Macht­miss­brauch im zuneh­men­den Tota­li­ta­ris­mus wird bedingt und gedeckt durch mit­tel­bare indi­rekt-demo­kra­ti­sche (Schein-)Strukturen, die nicht dem Volke dienen.

Totale Über­wa­chung und Macht­miss­brauch sind eng verflochten.

Diese Situa­tion bewirkt in der Gegenwart:

  1. Eine zuneh­mende & his­to­risch bei­spiel­lose Miss­ach­tung von Men­schen­rech­ten, bür­ger­li­cher Rechte, Presse- und Meinungsfreiheit.
  2. Mas­sive För­de­rung von Lobby-Mario­net­ten in Par­la­ments­stüh­len, die par­al­le­len Inter­es­sen­kom­plex aber nicht den Wäh­lern dienen.
  3. Eine totale Über­wa­chung, Spio­nage und Dieb­stahl von jeg­li­chem pri­va­tem, geis­ti­gem Eigen­tum, Daten sowie Unternehmens-KnowHow.
  4. Dass jeder gewählte Volks­ver­tre­ter schon mit sei­nem Macht­an­tritt frei wird für eine Dege­ne­ra­tion sei­ner eigent­li­chen Funktion.
  5. Dass der Masse seine Funk­tion als Sou­ve­rän und jeg­li­ches Ver­trauen in staat­li­che Ver­tre­ter oder Ent­schei­dun­gen genom­men werden.
  6. Eine neue Kon­zen­tra­tion von Legis­la­tive, Exe­ku­tive und Judi­ka­tive in einem herr­schen­den und dik­ta­to­ri­schen Interessenkomplex.
  7. Ein pro­pa­gier­tes Feind­bild mit­tels Indok­tri­na­tion & Sicher­heits­dok­trin gegen Alles, was glo­bale US-Hege­mo­nie in Frage stellt.
  8. Eine Par­teien-Dik­ta­tur und Staats­ge­walt, die eine Vor­herr­schaft einer direk­ten und Basis-Demo­kra­tie der Masse nicht zulässt.
  9. Einen Ver­lust per­sön­li­cher Frei­hei­ten, wie Frei­heit auf Mei­nung, Glau­ben, Lehre, Kunst, Ver­stän­di­gung, Respekt, Deeskalation.
  10. Einen Nähr­bo­den für Spit­zel- und Intri­gan­ten­tum, Gene­ral­ver­dacht, Will­kür, Ras­ter­op­fer, Ras­sis­mus, Extre­mis­mus, Militarismus.

10-Punkte-Programm für Sofortmaßnahmen

Totale Über­wa­chung und Macht­miss­brauch erfor­dern drin­gend ein Han­deln gegen Ursa­chen und Aus­wüchse. Sofort­maß­nah­men der fol­gen­den Punkte im Teil 2 sind wohl nur umsetz­bar durch eine fun­da­men­tal geän­derte Demo­kra­tie-Bewer­tung und -Aus­übung gemäß der Punkte im Teil 1.

Nach­fol­gend eine Agenda für Sofortmaßnahmen.

Teil 1 – Herrschaftsprinzipien & -maßnahmen

(1.) Sou­ve­rän: Der Begriff Sou­ve­rän wird als all­ge­mein gül­tige staat­li­che Defi­ni­tion gesell­schaft­lich ver­an­kert. Der ver­meint­li­che Sou­ve­rän in Deutsch­land – die gesell­schaft­li­che Masse, die ihre Macht­aus­übung in der Ver­gan­gen­heit an Par­la­men­ta­rier abge­tre­ten hat, die diese Ver­ant­wor­tung nicht in vol­lem Umfang wahr­nah­men – die­ser Sou­ve­rän ist als sol­cher wie­der mit obers­ter Staats­ge­walt zu ver­se­hen durch einen grund­le­gen­den Wan­del in der Demo­kra­tie-Aus­übung. Direkte und Basis-Demo­kra­tie des Vol­kes wer­den in Form einer prak­ti­zier­ten Volks­sou­ve­rä­ni­tät als fun­da­men­tale Staats­ge­walt ver­an­kert. Die Bestim­mung des Arti­kel 20 Abs. 2 Grund­ge­setz (GG) wird dahin­ge­hend geän­dert: “Alle Staats­ge­walt geht direkt & unmit­tel­bar von der gesell­schaft­li­che Masse aus. Sie wird in kon­sti­tu­ti­ven Volks­ab­stim­mun­gen oder -ent­schei­den ausgeübt.” 

(2.) Par­la­ments­prin­zip: Das par­la­men­ta­ri­sche Par­tei­en­prin­zip ist durch ein Prin­zip der mit­tel­ba­ren Staats­ge­walt zu erset­zen, das Legis­la­tive, Exe­ku­tive und Judi­ka­tive in kur­zen 2-Jah­res-Peri­oden an immer wech­selnde Orga­ni­sa­ti­ons­eig­ner abre­chen­bar, trans­pa­rent, streng und zu jeder Zeit aus­tausch­bar dele­giert. Darin herrscht das Prin­zip: “Nur die gesell­schaft­li­che Masse und Nie­mand Ande­res kann innen- und außen­po­li­tisch über die Vision, den Weg, das Werk­zeug, das Ziel und Aus­nah­men ent­schei­den.” Nur die gesell­schaft­li­che Masse selbst ist als Sou­ve­rän ver­fas­sungs­ge­bend und steht über der Verfassung.

(3.) Demo­kra­tie­prin­zip: Eine bis­he­rige schein­bar mit­be­stim­mende Funk­tion der gesell­schaft­li­che Masse (das Volk wählte und trat unmit­tel­bar seine Macht an Par­la­men­ta­rier ab) wird ersetzt durch eine Alles ent­schei­dende Volks­ver­samm­lung. Die bis­he­rige indi­rekte bzw. reprä­sen­ta­tive Demo­kra­tie wird damit ersetzt durch eine sach­un­mit­tel­bare Direkt-Demo­kra­tie – eine Vox­po­puli (Stimme des Vol­kes)Das “lang­läu­fige” Herr­schafts­sys­tem mit “gewähl­ten” von Lob­by­is­ten kor­rum­pier­ten Par­tei-Füh­rern wird darin ersetztDie Vox­po­puli wird geprägt durch Prin­zi­pien und einer Kul­tur des Tei­lens (Geben und Neh­men sowie For­dern und För­dern), eines frak­ta­len Sys­tems (Ver­zah­nung und För­de­rung von dezen­tra­ler Struk­tur und Anwen­dung gesell­schaft­li­cher Ein­hei­ten, Schlüs­sel­tech­no­lo­gien und -res­sour­cen) und unstruk­tu­rier­ter Gemeinschaften.

(4.) Europa: Eine euro­päi­sche indi­rekte Demo­kra­tie­aus­übung ist im Grund­satz eben­falls gekenn­zeich­net durch Lob­by­is­mus und Macht­ent­frem­dung bei den Dele­gier­ten des Euro­päi­schen Par­la­ments. Die bestehende Euro­päi­sche Bür­ger­initia­tive steht als Ergän­zung des Ver­tra­ges von Maas­tricht, einem bestehen­den Peti­ti­ons­recht sowie Beschwer­de­recht beim Euro­päi­schen Bür­ger­be­auf­trag­ten. Auf­ge­türmte inhalt­li­che und büro­kra­ti­sche Hür­den erschwe­ren bzw. ver­hin­dern eine Benut­zung die­ser Werk­zeuge in der Pra­xis. Direkte Basis­de­mo­kra­tie einer euro­päi­schen Öffent­lich­keit ist fak­tisch nicht exis­tent. Ihre Ent­wick­lung und För­de­rung zu einem Pri­mat in der Euro­päi­schen Poli­tik und einem grund­sätz­li­chem Umbau der Struk­tur und des Wir­kens des EU-Par­la­ments ist durch Deutsch­land zu initiieren.

(5.) Sou­ve­rä­ni­tät und ter­ri­to­riale Inte­gri­tät des Staa­tes: Deutsch­land muss 68 Jahre nach Ende des 2. Welt­krie­ges (!) seine volle Sou­ve­rä­ni­tät wie­der­erhal­ten. De facto ist das Land nach wie vor von Alli­ier­ten besetzt. De facto steht Deutsch­land nach wie vor ohne eigene innere Sou­ve­rä­ni­tät da. De facto ste­hen nach wie vor die zu ver­ur­tei­len­den Ver­bre­chens Deutsch­lands im 2. Welt­krieg vor den her­vor­ra­gen­den kul­tu­rel­len, geis­ti­gen und wis­sen­schaft­li­chen Errun­gen­schaf­ten Deutsch­lands in sei­ner gesam­ten Geschichte. Das 1949 im Ergeb­nis des 2. Welt­krie­ges beschlos­sene Grund­ge­setz war von Beginn an eine Über­gangs­lö­sung. Bis heute konnte sich die gesell­schaft­li­che Masse Deutsch­lands keine eigene Ver­fas­sung geben. Alli­ier­tes Vor­be­halts­recht, Alli­ier­ten-Kon­troll­rechte, Besatzer­sta­tus, Not­stands­rechte mit exe­ku­ti­ver Gewalt der west­li­chen Sie­ger­mächte, der Zwei-plus-Vier-Ver­trag nach der Wie­der­ver­ei­ni­gung Deutsch­lands als ver­meint­li­cher Ersatz für einen immer noch aus­ste­hen­den Frie­dens­ver­trag wir­ken immer noch als Schein­lö­sun­gen und in bestimm­ten Grund­zü­gen, die eine ter­ri­to­riale Inte­gri­tät und Sou­ve­rä­ni­tät Deutsch­lands nach wie vor aus­schlie­ßen. Unter ande­rem wir­ken Bestim­mun­gen des Besat­zungs­rechts unver­än­dert fort. Ein gesell­schaft­li­cher Dia­log über diese Tat­sa­chen fin­det nicht statt. Letzt­lich sind diese Hin­ter­gründe tie­fer Aus­gangs­punkt für eine bedin­gungs­lose Unter­ord­nung unter glo­ba­les Hege­mo­nie­stre­ben der USA und bewuss­ter Aus­nut­zung Deutsch­lands durch “west­li­che Ver­bün­dete”. Es ist in freier, direk­ter Selbst­be­stim­mung eine unab­hän­gige Kom­mis­sion mit Ver­fü­gungs­ge­walt zu bil­den zur Prü­fung, Hin­ter­fra­gung und Fest­le­gung von Maß­nah­men zur Bil­dung einer Ver­fas­sung und Wie­der­her­stel­lung von Sou­ve­rä­ni­tät und ter­ri­to­riale Inte­gri­tät des Staates.

Teil 2 – Sicherheitsprinzipien- & maßnahmen

(6.) Gene­ral­ver­dacht: Ver­bot des Gene­ral­ver­dacht und einer inof­fi­zi­el­len, kon­spi­ra­ti­ven oder sons­tig ver­deckt erfol­gen­den anlass- und ver­dachts­un­ab­hän­gi­gen Total­über­wa­chung, die all­ge­mein dem Men­schen­recht, dem Völ­ker­recht sowie euro­päi­schen und natio­na­len Grund­ord­nung wider­spricht. Ergän­zend nimmt eine unab­hän­gige par­la­men­ta­ri­sche Kom­mis­sion die Arbeit auf zur Prü­fung, Hin­ter­fra­gung und Fest­le­gung von Maß­nah­men über den aktu­el­len Stand in Deutsch­land bei der Umset­zung des Arti­kel 12, der Reso­lu­tion 217 A (III) der UN-Gene­ral­ver­samm­lung vom 10.12.1948, All­ge­meine Erklä­rung der Men­schen­rechte (Quelle » UN.org).

(7.) Offi­zi­el­ler Pro­test und Erwar­tung: Das Erken­nen von Total­über­wa­chung und völ­ker­rechts­wid­ri­ger Spio­nage gegen Pri­vat­sphäre, öffent­li­che Orga­ni­sa­tio­nen und Ein­rich­tun­gen und die Wirt­schaft erfor­dert eine unmit­tel­bare, förm­li­che Ein­be­stel­lung des Bot­schaf­ters des betref­fen­den Staa­tes zur Ver­deut­li­chung der deut­schen Hal­tung sowie Ein­for­de­rung einer sofor­ti­gen Ein­stel­lung der Akti­vi­tä­ten. Sämt­li­che Stand­orte in Deutsch­land, von denen Geheim­dienst­ak­ti­vi­tä­ten der jewei­li­gen Staa­ten aus­ge­hen, sind unmit­tel­bar zu schlie­ßen. Eine Schlie­ßung von Geheim­dienst­stand­or­ten in ande­ren EU-Staa­ten ist durch Deutsch­land zu unter­stüt­zen bzw. zu initi­ie­ren. Im aktu­el­len Fall der Über­wa­chungs- und Spio­na­ge­af­färe 2013 betrifft das die USA und Groß­bri­tan­nien. Die deut­sche Hal­tung gegen völ­ker­rechts­wid­rige Über­wa­chungs­ak­ti­vi­tä­ten ist eben­falls auf inter­na­tio­na­ler Ebene zu verdeutlichen.

(8.) Aktu­elle Maß­nah­men gegen Spio­nage: Groß­bri­tan­nien hat mit sei­nen ille­ga­len Geheim­dienst­ak­ti­vi­tä­ten ele­men­tar gegen gel­ten­des EU-Recht und freund­schaft­li­che, part­ner­schaft­li­che Regeln ver­sto­ßen. Maß­nah­men gegen die­sen Bruch sind auf natio­na­ler Ebene unmit­tel­bar zu tref­fen und auf euro­päi­scher Ebene eine Dis­kus­sion und Ent­schei­dun­gen, ins­be­son­dere eine inter­na­tio­nale Ver­ur­tei­lung zu initi­ie­ren. Ana­log ist das Ver­hal­ten der USA zu bewer­ten, die das trans­at­lan­ti­sche Bünd­nis durch ihr Ver­hal­ten in Frage stellt. Die Ver­hand­lun­gen mit den USA über ein Frei­han­dels­ab­kom­men sind aus­zu­set­zen. Das kom­plette bila­te­rale Ver­trags­werk mit den USA ist durch eine par­la­men­ta­ri­sche Kom­mis­sion zu prü­fen und zu hinterfragen.

(9.) Schlüs­sel­tech­no­lo­gien der Kom­mu­ni­ka­tion: Tech­no­lo­gien in Deutsch­land für Netz­werk­ein­rich­tun­gen, wie Netz­werk­kno­ten, Soft­ware­lö­sun­gen, Dienste-Pro­vi­der für Inter­net oder Soziale Netz­werke, Daten­ban­ken, Ser­ve­r­ap­pli­ka­tio­nen (ins­be­son­dere Micro­soft-basierte Lösun­gen), Kom­mu­ni­ka­tion und Daten­ver­kehr wer­den auf ihre Inte­gri­tät hin geprüft, um ein wei­te­res, unge­hin­der­tes »Anzap­fen« sowie ille­gale Ver­ar­bei­tung von pri­va­ten, öffent­li­chen oder unter­neh­mens­ei­ge­nen Daten zu ver­hin­dern. Eigene natio­nale und euro­päi­sche Lösun­gen sind öffent­lich kon­trol­liert und geför­dert zu prü­fen sowie schnellst­mög­lich zu ent­wi­ckeln bzw. zu implementieren.

(10.) Geheim­dienste, Armee und Poli­zei: Eine direkt-demo­kra­ti­sche und öffent­li­che Kon­trolle und Füh­rung über alle deut­schen Nach­rich­ten­dienste, die Bun­des­wehr und die Bun­des­po­li­zei wird unmit­tel­bar ein­ge­lei­tet und dau­er­haft gewähr­leis­tet. Ein zu beschlie­ßen­der Maß­nah­me­ka­ta­log für mehr Effi­zi­enz und Trans­pa­renz über die Geheim­dienste ist ein­zu­lei­ten. Die Effi­zi­enz und Funk­tion der Geheim­dienste wird vor­erst in Frage gestellt, einer umfas­sen­den Kon­trolle unter­zo­gen und mit zu erlas­sen­den Sofort­maß­nah­men für das wei­tere Wir­ken hin­ter­legt. Berichte von Kon­troll­gre­mien, die der Sou­ve­rän ein­ge­setzt hat, wer­den künf­tig mit Voll­stän­dig­keits­er­klä­run­gen unter Eid erstat­tet. Bericht­erstat­ter und Volks­ver­tre­ter haf­ten per­sön­lich nach gel­ten­dem Recht und Gesetz für ihre Ent­schei­dun­gen. Eine flä­chen­de­ckende inner­deut­sche und -euro­päi­sche Ver­wen­dung von Cyper-Aus­späh­pro­gram­men oder -Schad­pro­gram­men, wie XKeyscore wird sofort ein­ge­stellt. Eine ver­dachts­be­zo­gene Ver­wen­dung wird nur unter strengs­ter Prü­fung und Kon­trolle im Ein­zel­fall eben­falls unter direkt-demo­kra­ti­scher und öffent­li­cher Kon­trolle zuge­las­sen. Die Sicher­heits­po­li­tik und Dok­trin zum Ein­satz der Bun­des­wehr wird grund­sätz­lich auf einen frie­dens­er­hal­ten­den und Ver­tei­di­gungs­cha­rak­ter hin neu bestimmt. Kriegs­ein­sätze außer­halb des NATO-Gebiets sind grund­sätz­lich aus­zu­schlie­ßen. Lau­fende Kriegs­kon­tin­gente sind unmit­tel­bar und voll­stän­dig abzu­zie­hen (inkl. Mili­tär­be­ra­ter) und das vor Ort befind­li­che Waf­fen­ar­se­nal voll­stän­dig zu ver­nich­ten. Kriegs­ein­sätze im Bereich der NATO sind inhalt­lich und ver­trag­lich neu zu ver­han­deln unter dem Pri­mat eines Kriegs­ein­sat­zes als aller­letz­tem Mit­tel der Gewalt­an­wen­dung und einem aus­schließ­li­chem Ein­satz im ter­ri­to­ria­len Ver­tei­di­gungs- bzw. Hoheits­ge­biet der NATO. Das gesamte deut­sche Waf­fen­ar­se­nal und lau­fende Waf­fen­be­schaf­fungs­pro­jekte wer­den unter die­sen Aspek­ten ana­ly­siert und neu gere­gelt. Not­wen­dige Arse­nal­re­du­zie­run­gen wer­den kurz­fris­tig umge­setzt durch Ver­nich­tung über­schüs­si­ger Waf­fen­be­stände. Waf­fen­lie­fe­run­gen, finan­zi­elle Hil­fen zur Waf­fen­be­schaf­fung und Mili­tär­be­ra­tung an Kriegs­par­teien in Kri­sen­re­gio­nen unter huma­ni­tä­re­rem oder sons­ti­gem Vor­wand wer­den prin­zi­pi­ell aus­ge­schlos­sen. Im Kon­text und als Vor­aus­set­zung die­ses Punk­tes erfährt die deut­sche Außen­po­li­tik eine grund­sätz­li­che Neu­be­wer­tung unter Grund­prin­zi­pien zur Frie­dens­er­hal­tung, Nicht­ein­mi­schung, Ach­tung ande­rer Tra­di­tio­nen, Kul­tu­ren, Völ­ker und Reli­gio­nen, unab­hän­gig von poli­ti­schen und öko­no­mi­schen Hege­mo­nie­be­stre­bun­gen, zur getreuen Ein­hal­tung der Völ­ker- und Men­schen­rechte und zur glo­ba­len Part­ner­schaft, Gleich­be­rech­ti­gung und Ent­wick­lung, zur Lösung drän­gen­der glo­ba­ler Grund­fra­gen. Genau die­ses Vor­ge­hen ist die frucht­barste und wich­tigste Quelle der Sicher­heit im Inne­ren.

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