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1934-01-01 @ Schriftleitergesetz
Geschichte Port Woling – Erinnerung an ein Gesetz zur Medien- und Meinungskontrolle im Hitlerfaschismus, das Schriftleitergesetz.
Das Schriftleitergesetz tritt in Kraft
Am 04.10.1933 wurde das Schriftleitergesetz (Abk. SLG) beschlossen. Am 01.01.1934 trat es in Kraft – ein zentrales Instrument des deutschen → Faschismus zur Gleichschaltung der Presse. Der ganze Gesetzestext ist in der Österreichische Nationalbibliothek zu finden.1 Mit einer weiteren Verordnung wurde das Schriftleitergesetz am 14.06.1938 auch in Österreich eingeführt.2
Redakteure und Journalisten wurden nun als “Schriftleiter”, Hauptredakteure als „Hauptschriftleiter“ betitelt, ihre Staatsnähe und bedingungslose Treue reglementiert. Letztere hatten wiederum die politische Linie des Publikationsorgans gegenüber dem Präsidenten der Reichspressekammer (RPK) und „Reichsleiter für die Presse“ zu rechtfertigen. Die RPK lag wiederum im faschistischen Deutschen Reich in der Verantwortlichkeit des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) – der zentralen Institution der NS-Propaganda unter Leitung des Propagandaministers Joseph Goebbels.3 Der Propagandaminister tönte zur Einführung: „Ich habe die natürliche Absicht, der warmherzige Beschützer der deutschen Presse zu sein und zu bleiben.“4
Mit dem Schriftleitergesetz schloss sich der Kreis und das System zur faschistischen Medien- und Meinungskontrolle.
Verleger wurden praktisch entmachtet. Nur wer in einer von der Reichspressekammer geführten Berufsliste registriert war, durfte journalistisch arbeiten. Die Registrierten waren verpflichtet, Alles aus den Medien fernzuhalten, was die “Kraft des Deutschen Reiches”, den Gemeinschaftswillen oder die Tüchtigkeit für kommende Ziele/Aufgaben der faschistischen Diktatur schwächen könnte. Verstöße wurden durch spezielle Berufsgerichte geahndet. Ein Ausschluss aus der Berufsliste war ggf. die Folge. Wer sich nicht daran hielt, wie Carl von Ossietzky, wurde verhaftet, in Konzentrationslager deportiert, misshandelt oder gar getötet.
Das SLG sicherte über eine rassische und politische Auswahl (u. a. wurde ein „Ariernachweis“ gefordert) unbedingte Loyalität und politisches Wohlverhalten des Journalisten (Schriftleiters) gegenüber der regierenden NSDAP bzw. Politik der faschistischen Führung in Deutschland. De facto wurde den Medien die Möglichkeit und journalistische Pflicht als 4. Gewalt im Staat entzogen, ihrer Funktion zur Kontrolle Regierenden, wahrheitsgetreuen und wertungsfreien Information der Gesellschaft , um so u. a. gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Das Schriftleitergesetz bedeutete das endgültige Aus für Pressefreiheit und wandelte die Presse in ein Werkzeug der faschistischen Propaganda. Es wurde nach dem Zweiten Weltkriegs am 20.06.1945 aufgehoben.
Letztlich war das SLG Werkzeug und Teil eines umfassenden, systematischen Prozesses zur faschistischen Medien- und Meinungskontrolle, „Meinungsregulierung“ sowie Depression des Staates gegen alle Andersdenkende. Meinungsfreiheit und Selbstdenken wurden unterdrückt. Große Teile der Untertanen bzw. die Zielgruppe schluckten die Narrative und Ideologie der faschistischen Macher erbarmungslos auf dem Weg zum eigenen Untergang.
Dort, wo sich Ähnliches oder heute in weiter entwickelter Form in geschaffenen Zensur-Netzwerken und einem regelrechten Indoktrination-Industrie-Komplex5 vollzieht, ist es wieder Zeichen des Faschismus in vollzogenen Anfängen. Wie weit sind wir heute davon entfernt? Beispielhaft können wir aktuell beobachten, wie EU-Funktionäre und deutsche Obere daran arbeiten, eine totale Meinungs- und Gesinnungskontrolle (beispielhaft Digital Services Act, EU-Chatkontrolle, European Media Freedom Act) zu erwirken. Journalisten – zu Journaillen herabgewürdigt – haben als hörige Staatsdiener zu amtieren. Unabhängige Berichterstatter und Investigativjournalisten geraten in Gefahr, jegliche Freiheiten und Menschenrechte genommen zu werden, wie u. a. im Fall Jaques Baud und Thomas Röper.
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Quellen
- Österreichische Nationalbibliothek; ALEX Historische Rechts- und Gesetzestexte Online; Reichsgesetzblatt Teil 1; Ausgabe Nr. 111 vom 07.10.1933; Schriftleitergesetz vom 04.10.1933
- NS-Quellen.at; Materialien zum Nationalsozialismus, Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich; Gesetze; Verordnung über die Einführung des Schriftleitergesetzes im Lande Österreich
- Internet-Archive, Deutsches Pressemuseum (im Ullsteinhaus e.V.), Artikel von von Max Ruchner, Bemerkungen zum deutschen Schriftleitergesetz, Neue Zürcher Zeitung vom 10.10.1933
- Arolsen-Archives, Themen, News & Events, NS-Schriftleitergesetz: Das Ende der Pressefreiheit
- Begriffserklärung “Indoktrination-Industrie-Komplex”: Eigenbegriff des Autors (30.01.2026 unter Facebook); In der Gegenwart Komplex bzw. Propaganda-Matrix von Beteiligten im gemeinsamen Interesse der umfassenden Meinungsregulierung zur Durchsetzung staatlicher Narrativer und illegitimer politischer Direktiven – de facto zur massiven, verbrecherischen Indoktrination der Hirne der Menschen im industriellen Maßstab, dem sich Nichts und Niemand entziehen soll und darf; Beteiligte im Netzwerk u. a. aus Regierung, Wissenschaft und Forschung, Stiftungen, NGO‘s, ThinkTanks, Unternehmen, „Faktenprüfern“, Medien/Leitmedien des deutschen Zensurnetzwerks; entscheidende Elemente sind die NGO’s und Stiftungen – sogenannte Nicht-ReGIERungs-Organisationen, mit dem aufgesetzten, täuschenden Stempel der Demokratieförderung (zur Förderung UNSERER Demokratie – und sie meinen IHRE Diktate), die eben nicht unabhängig agieren, die schon jahrelang „umgebogen“, gefördert, privilegiert, gebrieft wurden; sie drück(t)en den Menschen die in ihrem Ansatz nazistische Logik der BlackRock-Marionetten, wie CumEx-Lieblinge, BBocks, Hebacks, Klabautermänner, Flintenuschis, NAhTOd-Kriegsminister und Co. auf – im Interesse des Großkapitals; Quellen u. a.:
- Siehe Grafik und Erläuterungen zum Zensurnetzwerk des Forschers und Liber-Net CEO Andrew Lowenthal unter: Liber-Net;
- Weiteres von Liber-Net: Datenbank mit mehr als 300 Beteiligten – Akteure des Faschismus; Datenbank über die Fördermittel – dem unwiderstehlichen Lockruf des Geldes; weitere Info.-Grafiken – zur Untermauerung des Ganzen;
- Bericht der Berliner Zeitung, Artikel Franz Becchi vom 21.11.2025, “Zensurnetzwerk Deutschland: Wie die Regierung mit NGOs die Meinungsfreiheit untergräbt“;
- Video mit Ulrike Guérot – klärt über das Netzwerk auf!
- Buch von Thomas Röper, “Gesteuerte Wahrheit – Wie Politik, NGOs und Geheimdienste westliche Medien lenken”;
- Zur “Propaganda-Matrix“ – eine Studie von Swiss Propaganda Research unter dem Portal Swiss Policy Research (SPR), einer unabhängigen, überparteilichen und Nonprofit-Forschungsgruppe;
- Mein [Port-Woling] Beitrag (vom 28.08.2025) zum Thema → Propaganda;
Nachsatz
Das Thema Erinnerung und Aufklärung bleibt ein am Anfang stehendes Erfordernis – leicht gesagt und schwer getan. Es erfordert viel Mut, viele Ideen, Mitwirkende, Plattformen und eine zunehmende sowie enge Vernetzung. Port Woling betreibt weiter Aufklärung u. a. zu den Themen …
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